Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 92

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Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Anton Hüttmayr übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Anton Hüttmayr: Hoher Bundesrat! Die wirtschaftliche Lage der Kunstschaffenden, vor allem der Schriftsteller, läßt es nicht nur aus kulturpolitischen, sondern auch aus sozialen Gründen gerechtfertigt erscheinen, den Förderungscharakter der Stipendien in vollem Umfang zu erhalten und diese Stipendien den Künstlern ungeschmälert zukommen zu lassen.

Derzeit sind nämlich nur Bezüge oder Beihilfen aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln eines durch Bundes- oder Landesgesetz eingerichteten Fonds für eine Tätigkeit im Ausland, die der Kunst, der Wissenschaft und der Forschung dient, von der Einkommensteuer befreit.

Im Hinblick auf laufende Veranlagungsverfahren ist eine Rückwirkung der Steuerbefreiung ab dem 1. Jänner 1991 vorgesehen. Aufwendungen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit diesen Stipendien stehen, sind steuerlich nicht absetzbar.

Der Unterrichtsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Johann Grillenberger. Ich erteile es ihm.

14.54

Bundesrat Johann Grillenberger (SPÖ, Burgenland): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Kunst soll allen Menschen in unserem Land in gleichem Maße zugänglich sein, und daher sollen für die Kunst im Staat auch immer wieder die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Jeder Gesellschaftswandel hat bekanntlich auch Auswirkungen auf das herkömmliche Kulturleben. Eine wache Kulturpolitik im Staat muß diese Veränderungen registrieren, versuchen, über die Veränderungen und ihre Auswirkungen auf Teilbereiche des kulturellen Lebens Rechenschaft zu geben und auf die neuen Probleme Antworten zu suchen und zu finden.

Ein Ergebnis ist die Änderung des Kunstförderungsgesetzes. Meine Damen und Herren! Mit dieser Änderung ist es nun möglich, daß Stipendien und Preise des Bundes und der Länder von der Einkommensteuer befreit werden, ja sogar bis in das Jahr 1991 zurück soll dies möglich sein. Und ich meine, es ist ein für die Kunstschaffenden gutes Gesetz, da die Preise und Stipendien, die vom Bund oder den Ländern vergeben werden, nicht vom Staat selbst dadurch reduziert werden, daß sie der Einkommensteuerpflicht unterliegen.

Eine zeitgemäße Kunstpolitik muß daher die Verbreitung des kulturellen Lebens unterstützen und fördern. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Wir sollten uns immer bemühen, den Gedanken der Erneuerung des kulturellen Lebens im Lande zu realisieren. Es geht darum, daß wir nicht nur den Wohlfahrtsstaat und die Wohlfahrtsstaatsgesellschaft erhalten und sichern, sondern auch eine zeitgemäße Kunstpolitik unterstützen, denn die für eine lebendige Kunst notwendige Freiheit soll nicht von den ökonomischen Rahmenbedingungen abhängen. Kunst soll allen Menschen in diesem Land im gleichen Maße zugänglich und gleich viel wert sein – speziell Österreich als kultureller Staat.

Meine Fraktion wird diesem Gesetz natürlich die Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie Beifall des Bundesrates Schaufler. )

14.56

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Harald Himmer. Ich erteile es ihm.


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