Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 91

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vom Hochschullehrer-Dienstrecht – gerade in der jetzt laufenden Diskussion über die Pensionsreform tatsächlich alle der Sachkompetenz der Sozialpartner bewußt sind.

Diese Bitte richte ich an die Verhandler in den Regierungsparteien genauso wie an jene in den Oppositionsparteien. Diese Bitte richtet sich an selbsternannte Experten genauso wie an tatsächliche, und diese Bitte richtet sich auch an Meinungsbilder, denn es ist kein Zeichen der Schwäche, wenn eine Verhandlungsrunde zusätzlich eingesetzt wird und ein einmal zufälligerweise vorgegebener Endtermin nicht eingehalten werden kann. Was zählt, ist das Ergebnis. Und daher, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird meine Fraktion dem vorliegenden Entwurf die Zustimmung erteilen.

Natürlich ist uns bewußt, daß es das Endziel sein muß, ein eigenständiges Dienstrecht für den Hochschullehrerbereich zu schaffen. Das ist auch der Grund, warum vom Nationalrat eine Frist von drei Jahren gesetzt wurde, um dieses eigenständige Dienstrecht für den Bereich der Hochschullehrer zu erreichen, und es ist zu bedenken, daß die Gespräche und die Ergebnisse nicht übers Knie gebrochen werden dürfen.

In den vorliegenden Novellen sind bereits einige wesentliche Verbesserungen enthalten. Ich erwähne nur – ich sehe das durchaus positiv –, daß wir durch die Kreativität an den österreichischen Universitäten, durch ein – ich nenne es einmal so – Sponsoring die Möglichkeit bekommen, Professoren auf Zeit einzusetzen.

Ich glaube auch, daß die Assistenten mit der nun für sie vorhandenen Situation durchaus zufrieden sein können. Die totale Zufriedenheit gibt es nie, das ist uns bewußt, aber es ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer weiteren Verbesserung.

Ich meine auch, daß wir dem Ziel nähergekommen sind, gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu bezahlen, vor allem wenn ich daran denke, daß die außerordentlichen den ordentlichen Professoren gleichgestellt werden. Es gäbe noch eine Reihe von Punkten anzuführen, etwa die jetzt doch erfolgte Lösung in der Frage der Emeritierung, die mich persönlich und meine Fraktion dazu veranlassen, dieser Dienstpragmatiknovelle die Zustimmung zu erteilen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

14.52

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

7. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 11. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kunstförderungsgesetz geändert wird (738 und 826/NR sowie 5512/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Kunstförderungsgesetz geändert wird.


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