Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 99

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Es handelt sich dabei um ein sechs Kilometer langes Autobahnstück, das für Touristen – vor allem für Tagestouristen in den Raum Kitzbühel/Osttirol – notwendig ist, um dorthin zu gelangen und für den Fall, daß hier eine Vignettenpflicht besteht, auch die Gefahr entsteht, daß der Verkehr auf das niederrangige Straßennetz ausweicht, wovon vor allem die Stadt Kufstein betroffen wäre, weil Tausende Autos von Tagestouristen, die sich den Vignettenkauf ersparen wollen, im Winter durch die Stadt Kufstein rollen würden.

Es hat schon der damalige Wirtschaftsminister Ditz, als er in Tirol war, eine schriftliche Zusage gegeben, dieses Stück von der Vignettenpflicht auszunehmen, um das Ausweichen des Verkehrs auf das niederrangige Straßensystem zu verhindern. Auch Herr Wirtschaftsminister Dr. Farnleitner hat dieses Problem erkannt und gesagt, daß es sich um einen sehr sensiblen Bereich handelt und daß der Tourismus, vor allem der Tiroler Tourismus, ein besonderes Problem hätte, aber auch die Anrainer an dieser Strecke im Bereich Kufstein.

Nun ist es so geregelt, daß das Gesetz für diesen Bereich nicht geändert wurde, aber man über eine Vollzugsinterpretation dieses Straßenstück, diese sechs Kilometer, vignettenfrei stellt, indem die Kundmachung nicht durch eine Tafel an der Grenze erfolgt, sondern erst bei der Autobahnabfahrt Kufstein-Süd, wobei sich die Frage erhebt, was mit jemandem passiert, der die Vignette nicht an der Grenze kauft, über die Ausfahrt Kufstein-Süd weiterfährt und beim nächsten Parkplatz einer Kontrolle untergezogen wird.

Wir meinen, das widerspricht dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. (Bundesrat Payer: Das gilt in ganz Österreich! Da gibt es ja viele solche Straßenstücke!) Ja, ich rede jetzt über dieses. Sie können auch über burgenländische Straßenstücke reden. Es gibt mehrere Vignettenprobleme in Österreich. (Bundesrat Ing. Penz: Was wollen Sie damit aussagen! Das hat ja schon Kollege Jaud alles dargestellt!) Ich komme schon zum Punkt der Aussage, denn das, was jetzt kommt, hat Kollege Jaud nicht gesagt. Wir glauben nämlich, daß es dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit widerspricht, wenn man hier Pars pro toto sozusagen eine Lex imperfecta schafft. Vor allem kommt es der Rechtssicherheit für ausländische Gäste nicht entgegen, wenn hier ein solcher Modus vivendi zum Tragen kommt.

Wir hätten gern, daß man die Dinge über das Gesetz regelt. Wir halten es hier mit Professor Klecatsky, der immer gesagt hat, das Gesetz ist die Drehscheibe des Rechtsstaates. Außerdem wollen wir vor dem Ausland nicht als Bananenrepublik dastehen, indem wir sagen, wir haben zwar Gesetze, aber wir drücken bei der Vollziehung die Augen zu.

Aus diesem Grund hat der Tiroler Landtag am 2. Juli 1997 einen Entschließungsantrag gefaßt, der von allen Parteien unterstützt wurde und folgendermaßen lautet – ich zitiere –:

"Der Tiroler Landtag ersucht die Abgeordneten zum Nationalrat und die Mitglieder des Bundesrates, alle Maßnahmen zu setzen beziehungsweise Initiativen zu unterstützen, die eine einwandfreie rechtliche Grundlage für eine Mautfreistellung des Autobahnabschnittes Kufstein-Kiefersfelden bis Kufstein/Ausfahrt Süd sicherstellen."

Aus diesem Grund erlaube ich mir jetzt, einen Entschließungsantrag hier einzubringen, der folgendermaßen lautet:

Entschließungsantrag

der Bundesräte DDr. Franz Werner Königshofer und Kollegen betreffend Ausnahme von der Pickerlmaut für den Bereich Kufstein

Der Bundesrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird aufgefordert, im Sinne der im Tiroler Landtag am 2. 7. 1997 beschlossenen Entschließung 186/97 eine einwandfreie rechtliche


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite