Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 118

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(Bundesrat DDr. Königshofer: Zwei Höchstgerichte sind davon betroffen!) Z wei von drei sind noch immer nicht die Mehrheit. (Zwischenruf des Bundesrates DDr. Königshofer. ) Die Mehrheit schon, aber nicht das Ganze, daher ist es nicht zulässig, von "den Höchstgerichten" zu sprechen. (Bundesrat Dr. Rockenschaub: Herr Kollege! Jetzt wird es kindisch!) Herr Kollege! Nehmen Sie nicht einen Versprecher meinerseits zum Anlaß einer Lächerlichkeit.

Zum zweiten: Inwieweit mit dem bereits zitierten Betreff der Anfrage eine Gefährdung der Länderrechte verbunden ist, wird aus keiner der insgesamt 36 Anfragen ersichtlich.

Zum dritten, zu den Fragestellungen generell: Es werden – wie schon erwähnt – 36 konkrete Anfragen in dieser Dringlichen aufgeworfen. Allerdings sind dabei nur wenige wichtige Themen wirklich berücksichtigt. Konkret werden diese Themen lediglich durch variantenreiche Formulierungen aufgefettet.

Zu den einzelnen wichtigen Themenbereichen selbst: Überlastung des Verfassungsgerichtshofes: Vorauszuschicken ist, daß bereits seit 1981 äußerst wirksame Maßnahmen ergriffen worden sind – insbesondere die stufenweise Einführung des Ablehnungsrechtes –, die dazu geführt haben, daß nun nicht mehr allgemein von einer Überlastung des Verfassungsgerichtshofes gesprochen werden kann. Ein Sonderproblem ist allerdings 1996 aufgetreten, als in einer einzigartigen Kampagne 11 122 im wesentlichen gleichlautende Beschwerden zur Mindestkörperschaftsteuer eingebracht wurden. Darauf ist der Gerichtshof weder von seiner Struktur noch von seinem Verfahren her eingerichtet, wobei betont werden muß, daß er dieses Problem durch eine Fortentwicklung seiner Rechtsprechung zur Anlaßfallwirkung gut in den Griff bekommen hat und alle diese Fälle mit einem einzigen Erkenntnis erledigen konnte. Ungeachtet dessen wird man sich mit gesetzlichen Änderungen auf derartige Verfahren einstellen müssen. Ohne diesen verfahrensrechtlichen Änderungen vorzugreifen, scheint es durchaus denkbar zu sein, daß künftig schon eine Berufung genügen könnte, nach einer konkreten Beschwerde alle weiteren Fälle dem Erkenntnis dieser Beschwerde zu unterwerfen.

Zum Verwaltungsgerichtshof. Dessen zunehmende Überlastung ist unbestritten. Sie ist tatsächlich zum überwiegenden Teil auf die exzessive Bundesgesetzgebung und zu rund der Hälfte auf Bereiche des Fremdenrechtes zurückzuführen. Es ist allerdings nicht zulässig, den Schluß dieser Anfrage zu ziehen, die Bundesregierung negiere diesen Umstand. Als Lösung wird in erster Linie das neue Bundesasylamt eine wesentliche Verbesserung der Situation herbeiführen. Regelmäßige konkrete Verhandlungen finden außerdem zur Einrichtung von Landesverwaltungsgerichten statt.

Dies ist ein Anliegen aller Beteiligten, also von Bund und Ländern gemeinsam, und muß naturgemäß im Zusammenhang mit der Bundesstaatsreform betrachtet werden. Nicht zu verleugnen ist dabei, daß es sich zudem um ein finanziell sehr ernstes Problem handelt, bei dem die Länder die Bereitschaft signalisieren, Landesverwaltungsgerichte einzurichten, wenn der Bund dafür die Kosten übernimmt – ein Problembereich, der insbesondere unter dem Begriff "Konsultationsmechanismus" besondere Aktualität erhält.

In diesem Zusammenhang möchte ich als Wiener Vertreter nur beispielhaft darstellen, um welche Größenordnungen es sich bei der Lösung dieser Frage handelt. Bei Einrichtungen von Landesverwaltungsgerichten betreffen rund 50 Prozent der Fälle allein das Bundesland Wien. Es wäre dafür ein Bedarf von rund 70 Juristen erforderlich. Der errechnete Personalaufwand würde rund 130 Millionen Schilling jährlich zuzüglich dem notwendigen Sachaufwand betragen. Festzustellen ist daher, daß es ernsthafte Bemühungen gibt, dieses vor allem finanzielle Problem zu lösen. Eine Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes wird jedenfalls durch das neugeschaffene Fremdengesetz eintreten, da zu erwarten ist, daß sowohl dem Inhalt als auch der Zahl nach die Beschwerdefälle künftig geringer werden. – Dies deshalb, weil bisher zwei Bescheide – zum Beispiel eine polizeiliche Ausweisung und die Beendigung des Aufenthaltes – nötig waren und durch Schaffung des neuen materiellen Rechtsbestandes künftig nur mehr ein Bescheid nötig sein wird. Die Bundesregierung hat sich also sehr wohl um den Rechtsstaat gekümmert.


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