Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 119

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Ich habe bereits darauf verwiesen, daß die beabsichtigte Schaffung von Landesverwaltungsgerichten auch in bezug auf die Bundesstaatsreform betrachtet werden muß. Ein Übergang von der bisherigen Praxis beziehungsweise Zuständigkeit in eine andere kann aus organisatorischen und finanziellen Gründen nur mit Fristen – ich bin der Meinung, zwischen drei und vier Jahren – erfolgen. Dabei hat auch der Konsultationsmechanismus eine entscheidende Bedeutung. Schließlich wurde diese Einrichtung geschaffen, um ein gegenseitiges Überwälzen der Kosten auf andere Gebietskörperschaften zu verhindern, und ich halte dies für sinnvoll. Ich bekenne mich daher grundsätzlich zum Konsultationsmechanismus, da er dazu zwingt, konkrete Kosten zu ermitteln, eine konkrete Berechnung der Kosten herbeizuführen, und schließlich die Einhaltung dieser Kosten einer ständigen Kontrolle unterworfen wird. (Bundesrat Dr. Tremmel: Ohne daß Sie als Parlamentarier mitwirken können?)

Aus der Sicht des Bundesrates muß ich dazu aber festhalten, daß dieser Konsultationsmechanismus derzeit ausschließlich durch die Vollziehung organisiert wird, die Gesetzgebung also ausklammert. Dies ist meiner Meinung nach nicht akzeptabel, Herr Kollege Dr. Tremmel! Hier bin ich durchaus Ihrer Meinung.

Lassen Sie mich daher zum Schluß kommen und die wesentlichen Aussagen nochmals festhalten. Die Bundesregierung hat einerseits durch konkrete Maßnahmen – siehe Fremdengesetz – bereits eine Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes eingeleitet. Als weitere Lösung wird auch unter dem Gesichtspunkt der Bundesstaatsreform über die Einführung von Landesverwaltungsgerichtshöfen verhandelt. Auch die Verfahrenskonzentration im Anlagenrecht, welche dabei mitverhandelt wird, dient schließlich der Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes. Allein in diesem Monat wurden meiner Information zufolge drei Beamtenrunden mit diesem Thema geführt. Ziel ist es, bereits im Herbst all diese Fragen einer ernsthaften Lösung und möglicherweise auch einer gesetzlichen Regelung zuzuführen.

Ich danke daher den Kolleginnen und Kollegen der Freiheitlichen Partei, daß sie mir und meiner Fraktion mit dieser dringlichen Anfrage die Möglichkeit geboten haben, diese wichtigen Klarstellungen hier darzulegen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.00

Präsident Dr. Günther Hummer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Jürgen Weiss. – Bitte.

17.00

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die Möglichkeiten der modernen Textverarbeitung sind eine feine Sache. Man kann Texte, die man früher einmal angefertigt hat, wieder hervorholen, und man kann auch Texte übernehmen, die für einen anderen Zweck geschrieben wurden.

So ging es offenbar auch mit Teilen der dringlichen Anfrage, bei der Sie sich in Frage 16 damit beschäftigen, warum der Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofes dem Nationalrat nicht vorgelegt werde. – Ich hätte mir erwartet, daß Sie sich darüber Gedanken machen, warum er dem Bundesrat nicht vorgelegt wird. Es war dies in der Vergangenheit noch nie der Fall. Insoweit ist dieses Mißverständnis verständlich. (Bundesrat Dr. Tremmel: Das ist ein durchaus richtiger Hinweis! Danke sehr!) Es war bisher tatsächlich der Nationalrat betroffen. Aber es wäre aus unserer Sicht wünschenswert, daß sich auch der Bundesrat mit diesem Bericht befassen kann. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Ich möchte an das anknüpfen, was Herr Kollege Rauchenberger zum Konsultationsmechanismus gesagt hat, und zwar aus der Position des Vorarlberger Landtages, der sich einstimmig zu diesem Konsultationsmechanismus bekannt hat, übrigens auch in völliger Übereinstimmung mit dem Landesparteiobmann der Freiheitlichen Partei, der immer sehr gedrängt hat, man möge sich auch von Bundesseite endlich dazu bekennen und unterschreiben.

Sie gehen – wir hatten schon einmal Gelegenheit, das anläßlich einer dringlichen Anfrage zu diskutieren – in der Frage 32 von einer ganz signifikanten Fehleinschätzung des Sachverhaltes aus, und wenn Sie falsche Prämissen anlegen, dann kommen Sie naturgemäß zu den falschen


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