Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 120

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Schlußfolgerungen, die Sie hier dargelegt haben: Sie gehen davon aus, daß es sich bei diesem Konsultationsgremium um ein Entscheidungsgremium handle. – Das ist es nun wahrlich nicht! Bei aller Kritik, die man an dessen Zusammensetzung und Strukturierung durchaus üben kann, muß man klarstellen: Es ist dies kein Entscheidungsgremium. Es hat vielmehr die Aufgabe, den jeweiligen Gesetzgeber, seien es der Nationalrat und der Bundesrat oder der Landtag, auf die Folgen seiner Entscheidungen besser hinzuweisen, als das bisher möglich war.

Sie haben natürlich in gewisser Weise recht, daß der Gesetzgeber in seiner subjektiven Freiheit, die er bisher hatte, beschränkt wird, aber nicht durch das Konsultationsgremium, sondern aufgrund folgender Tatsache: Der Gesetzgeber wird künftig nicht mehr Entscheidungen auf fremde Kosten treffen können, in diesem Punkt wird er beschränkt sein. Er wird infolge der gesamtwirtschaftlichen Lage künftig auch nicht mehr Ausgaben beschließen und darauf hoffen können, daß die Deckung durch eine Erhöhung der Abgabenquote erfolgt. Auch dieser Weg ist weitgehend versperrt. Und seit dem Wirksam-Werden der Maastricht-Kriterien ist auch der dritte Weg versperrt, und der Gesetzgeber ist natürlich in seiner bisher gewohnten Entscheidungsfreiheit beschränkt, sodaß er Ausgaben auch nicht mehr in der Hoffnung beschließen kann, daß diese durch eine Erhöhung des Staatsdefizites finanziert werden können.

Es treffen jetzt also drei Faktoren zusammen, die beim jeweiligen Gesetzgebungsorgan natürlich einen gewaltigen Umdenkprozeß herausfordern, daß es sich künftig stärker mit den Konsequenzen seines Tuns beschäftigen muß. – Das führt nahtlos zu dem Argument und zu der zu Recht geäußerten Klage, daß zu viele Gesetze hinsichtlich der Auswirkungen auf die Betroffenen und jene, die sie anzuwenden und zu vollziehen haben, zuwenig überdacht wurden.

Ich halte es auch für wichtig, daß eine sorgfältige Vorbereitung der Gesetzgebung unter Einbindung der Betroffenen, die die Gesetze zu vollziehen haben, und jener, die sich auch Gedanken machen müssen, wie man all das sehr gut Gemeinte bezahlen soll, vorgenommen wird. Denn eine solche sorgfältige Vorbereitung ist besser als nachträgliche Vermittlungsbemühungen zwischen dann oft reichlich festgefahrenen Positionen.

Natürlich hätte es auch die Alternative gegeben, daß der Bundesrat diese Schutzfunktion ausübt. Die Länder selbst haben in ihren Forderungsprogrammen bereits seit Jahrzehnten diese Position vertreten, indem sie gesagt haben, daß die Länder über den Bundesrat ein stärkeres Mitwirkungsrecht insbesondere bei jenen Gesetzen haben sollten, die bei den anderen Gebietskörperschaften finanzielle Auswirkungen nachteiliger Art haben. – Wir alle wissen, daß es nicht dazu gekommen ist und daß es auch weiterhin nicht dazu kommt, daß sich wenigstens der Bundesrat selbst zu dieser Möglichkeit bekennt.

Herr Staatssekretär! Etwas ist für mich bei der Beantwortung der dringlichen Anfrage noch offengeblieben. Es liegt zwar nicht in der Verantwortung der Bundesregierung, darüber Aussagen zu treffen, aber mich hätte Ihre Einschätzung doch interessiert: Inwieweit löst der Herr Bundeskanzler – in diesem Fall ist es wohl eher eine Frage an den Parteivorsitzenden als an den Bundeskanzler – die den Ländern und Gemeinden gegebene Zusage ein, daß dieser Konsultationsmechanismus noch vor dem Sommer beschlossen wird? – Wir alle wissen, daß das aus verschiedenen Gründen nicht möglich war. Es soll auch gar nicht einen Monat auf oder ab beckmesserisch gerichtet werden. Aber es wäre doch interessant, zu erfahren, ob es in diesem Zusammenhang einen konkreten Zeithorizont gibt.

Zu den Verhandlungen über die Bundesstaatsreform, zu welchen ja in diesen Tagen und Wochen ein neuer Anlauf versucht werden soll, will ich jetzt gar nicht viel kommentierend anfügen, weil das unseriös wäre. Ich bin dafür, jetzt einmal zu sehen, ob es tatsächlich zu einer Aktualisierung der doch schon einige Zeit zurückliegenden Kompromißregelungen kommt und ob es – wie versprochen – im Herbst wenigstens zur Umsetzung dessen kommt, worauf man sich schon einmal als kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt hatte.

Ein wesentliches Anliegen, welches – wie ich meine – auch zu dieser Diskussion gehört, ist nicht nur die Klärung der Frage, wie man schwer verständliches, zu aufwendig zu vollziehendes Recht von vornherein vermeidet, sondern auch die Lösung des Problems, wie man diesen gewaltigen


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