nämlich nicht nur in bezug auf die Überlastung der Höchstgerichte gestellt, sondern wollten im Rahmen der Einrichtung der Landesverwaltungsgerichte auch die Bundesstaatsreform und im Rahmen der Bundesstaatsreform auch das Problem der Bundesratsreform ansprechen.
Die Bundesstaatsreform, wie sie in Perchtoldsdorf paktiert worden ist, wurde vor kurzem in einer Landeshauptmännerkonferenz, an der auch Sie teilgenommen haben, Herr Staatssekretär, wieder bekräftigt. Auch dort wurde wieder klargestellt, daß dieselbe bis November dieses Jahres beschlossen werden sollte, um dann in Umsetzung zu geraten. – Wir haben allerdings zu dieser Bundesstaatsreform schon einige Jahre Erfahrung, und wir wissen, daß von seiten der Bundesregierung diese Ankündigungen in der Regel nicht wahrgemacht werden, vor allem auch die sehr wichtige Anregung in diesem Perchtoldsdorfer Abkommen, die besagt, daß auch der Bundesrat reformiert werden soll. Über die Frage Reform des Bundesrates, Herr Staatssekretär, haben Sie sich in Ihrer Beantwortung überhaupt nicht ausgelassen, obgleich wir auch dazu etwas erfahren hätten wollen.
Die Frage der Reform des Bundesrates wurde im Perchtoldsdorfer Abkommen bereits paktiert, und viele Äußerungen von Koalitionspolitikern in den Monaten danach gingen immer wieder dahin, daß der Bundesrat selbst Vorschläge zu seiner eigenen Reform machen wird. Deshalb war es seltsam, daß beim vergangenen Ausschuß ein Antrag, der das zum Ziele hat, dort nicht behandelt, sondern einfach sang- und klanglos vertagt wurde. Es handelte sich dabei um den Antrag der Vorarlberger Bundesräte, der nur einer von vielen ist, der allerdings das Glück hatte, daß er zumindest auf die Tagesordnung des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus gekommen ist.
Herr Präsident! Sie sind ja nicht nur Präsident für das kommende halbe Jahr, sondern auch Vorsitzender des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus. Ich hoffe, daß es nun einen Beginn der Debatte über die Reform des Bundesrates in den Ausschüssen des Bundesrates selbst geben wird, und ich hoffe, daß Sie die Gelegenheit nutzen werden, um in die Geschichte des Bundesrates einzugehen, indem in Ihrem Ausschuß all diese Anträge, die wir seit Jahren einbringen und die eine Reform des Bundesstaates und vor allem auch des Bundesrates zum Ziel haben, dort tatsächlich einmal offen debattiert werden. Denn daß all diese Fragen nicht ausdiskutiert worden sind, beweisen immer wieder die dringlichen Anfragen, die wir Freiheitlichen stellen, und die unklaren Antworten, die wir dann von seiten der Koalitionsparteien zu hören bekommen.
Wir sind der Ansicht, daß jetzt in der herrschenden Diskussion über die Bundesstaatsreform der Bundesrat die Verpflichtung hätte, diese Diskussionszeit zu verwenden, um Vorschläge zu seiner eigenen Reform zu machen, und diese Zeit auch zu nützen, damit wir, sollte es zu einem Beschluß in dieser Richtung kommen, auch mit wirklichen Vorschlägen aufwarten können. Wenn ich mir diesen Antrag 93 ansehe, den die Vorarlberger Bundesräte hier eingebracht haben, der von einem SPÖ-Abgeordneten im Ausschuß als ein radikaler Antrag bezeichnet worden ist, dann muß ich sagen, daß diese Behauptung nicht einer gewissen Lächerlichkeit entbehrt. Denn die Vorschläge, die in diesem Antrag Nummer 93 gemacht werden, wurden im wesentlichen und in Grundsätzen von allen Fraktionen dieses Hauses schon einmal diskutiert, und es wurde – ich möchte mich vorsichtig ausdrücken – schon einmal ins Auge gefaßt, daß man sie auch beschließen könnte.
Diese Vorschläge, die wir hier machen, beziehen sich auf das Stellungnahmerecht des Bundesrates in bezug auf die europäische Ebene, ein Stellungnahmerecht während der Begutachtungszeit für Bundesgesetze, ein Zustimmungsrecht für das Finanzausgleichsgesetz und alle diese Dinge, die wir hier im Bundesrat schon zur Genüge diskutiert haben.
Ich finde, daß diese Vorschläge, die in diesem Antrag gemacht worden sind, wirklich nicht so fundamental gegen die einen oder anderen Grundsätze der drei in diesem Hause vertretenen Parteien verstoßen würden, daß er nicht diskussionswürdig wäre und man ihn einfach vom Tisch wischen sollte. Ich hoffe deshalb, daß dieser Antrag und alle Anträge, auch diejenigen, die wir Freiheitlichen eingebracht haben, in den nächsten Wochen und Monaten im Bundesrat
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite