Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 166

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Diplom nicht abgesehen wird. Diese Bestimmungen sind in Anlehnung an die Bestimmungen an den österreichischen Hochschulen festgelegt worden, damit sichergestellt wird, daß dabei keine falschen Entscheidungen getroffen werden.

Ich möchte darauf verweisen und Sie darüber informieren, daß wir derzeit versuchen, auch für die Rettungssanitäter Lösungen zu finden, die zu einer Verbesserung der jetzigen Situation führen. Vor einiger Zeit wurde das ÖBIG beauftragt, eine Studie darüber zu erstellen, in welcher Form in der Ausbildung Initiativen gesetzt werden können und wie diese wichtige Tätigkeit besser in unser Gesundheitswesen integriert werden könnte. Das Ergebnis dieser Studie erwarte ich im Laufe des heurigen Jahres; vielleicht wird es sogar schon im Sommer vorliegen. Sobald diese Studie abgeschlossen ist, werden wir mit den betroffenen Gruppen Gespräche aufnehmen und versuchen, eine entsprechende Weiterentwicklung des wichtigen, großen Gesetzes, das wir heute diskutieren, vorzunehmen.

In der Debatte wurde von den ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesprochen, und dazu möchte ich sagen, daß wir darüber sehr froh sind, daß uns auch ausländische Kolleginnen und Kollegen bei der Betreuung von Gesunden und Kranken helfen und unterstützen und damit eine sehr wichtige Leistung für unser gesamtes Gesundheitswesen erbringen. Sie sind für uns geschätzte Freundinnen und Freunde und Kolleginnen und Kollegen, die uns mit ihrem Engagement unterstützen.

Was ihre Anzahl betrifft, so möchte ich einige Zahlen relativieren, die vielleicht bei manchen "im Hinterkopf" vorhanden sind. Im Jahresdurchschnitt 1996 waren von insgesamt 135 234 im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens beschäftigten Personen lediglich 7 150 Personen ausländische Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund der Ausländerbeschäftigungsbewilligung beschäftigt waren. Das entspricht einem Anteil von 5,3 Prozent, der zwar eine wichtige Ergänzung bedeutet, aber kaum Anlaß zu Bedenken gibt, wie sie in Ihren Debattenbeiträgen angemeldet wurden.

Darüber hinaus ist Ihnen sicherlich bekannt, daß sich ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht nur in diesen Berufen, sondern grundsätzlich einem sehr restriktiven Ausländerbeschäftigungsgesetz gegenübersehen, und wir schon seit einigen Jahren, insbesondere seit 1995, keinen weiteren Zuzug aus diesem Titel in Österreich verzeichnen, um die Stabilität am Arbeitsmarkt aufrechterhalten zu können. Trotzdem möchte ich noch einmal sagen, daß ich sehr viele ausländische Kolleginnen und Kollegen kenne, die auch in diesem Bereich einen wichtigen Teil der Arbeit für uns übernehmen und dazu beitragen, daß umfassende Leistungen erbracht werden können.

Vielleicht interessiert es Sie, die Aufteilung in den Qualifikationen und im fachlichen Einsatz ausländischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein bißchen aufgeschlüsselt zu bekommen. Von den 5,3 Prozent bewilligungspflichtig beschäftigten Ausländern im Gesundheits- und Sozialwesen sind 25 Prozent diplomierte Krankenpfleger, 2,5 Prozent Ärzte, 0,3 Prozent Hebammen und 57 Prozent nicht diplomiertes Personal einschließlich der Schüler.

Lassen Sie mich zum Stichwort Schüler zum Schluß folgendes sagen: Es hat sich gezeigt, daß das verpflichtende Internatswesen eine Einrichtung ist, die nicht mehr zeitgemäß ist und nicht dem Selbstverständnis einer sehr reifen Jugend entspricht, einer Jugend, die zu Recht entsprechende Freiräume für sich in Anspruch nimmt. Dieser Entwicklung ist mit dieser Gesetzesbestimmung Rechnung getragen worden.

Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich dafür bedanken, daß Sie diesem Gesetz Ihre Zustimmung geben. Denn es hilft uns, eine Weiterentwicklung für diese Berufsgruppen zu schaffen, ihnen mehr Rechtssicherheit zu geben, ihnen die Chance und den Anspruch auf qualifizierte Aus- und Weiterbildung und damit auf das zu geben, was wir im Gesundheitswesen besonders anstreben: einen hohen Qualitätsstandard. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.55

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.


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