Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 193

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Berichterstatter Josef Rauchenberger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hoher Bundesrat! Sie haben den Betreff des Tagesordnungspunktes 16 gehört. Der Bericht liegt schriftlich vor, ich darf mich daher auf die Beschlußformel beschränken.

Der Ausschuß für öffentliche Wirtschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 17 liegt der Bericht ebenfalls schriftlich vor.

Ich darf berichten: Der Ausschuß für öffentliche Wirtschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Frau Präsidentin! Falls Wortmeldungen vorliegen, bitte ich, die Debatte fortzusetzen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die über beide Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Eisl. – Bitte.

10.59

Bundesrat Andreas Eisl (Freiheitliche, Salzburg): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Bezüglich des Luftfahrtgesetzes wurde im Jänner 1996 eine Regierungsvorlage mit 32 Abänderungspunkten vorgelegt. Die jetzige Abänderung beinhaltet aber 51 Punkte. Das ist darauf zurückzuführen, daß ohne Begutachtung eine Reihe von Bestimmungen darin enthalten ist, die die Rechte der Länder massiv beschneiden! Vor allem werden ihnen Bautenkompetenzen und Baurechtskompetenzen entzogen.

Der wesentliche Punkt und eine gravierende Erweiterung dieses Gesetzes ist die Einführung des Kriteriums der Zweckmäßigkeit.

Freilich hat es in den verschiedenen Ländern in den vergangenen Jahren und auch jetzt immer wieder Probleme im Baubereich gegeben. Ich möchte hier ein Beispiel zitieren. In Salzburg sollte im Bereich des Flughafens ein Hotel gebaut werden. Die Stadtgemeinde und der zuständige Vizebürgermeister, ein Sozialdemokrat, haben Einspruch erhoben, aber da jetzt ein neues Gesetz kommt, wurde dieser Einspruch zurückgestellt. Ich bin davon überzeugt, daß das der Grund für den Aufschub war.

Mit dem Gesetz, das heute beschlossen wird, haben künftig weder die Gemeinde noch das Land ein Einspruchsrecht in baulichen Angelegenheiten.

Das Wort "Zweckmäßigkeit" ermöglicht künftig auch jede Variante des Ausbaus. Was etwa für den Flugverkehr gar nicht notwendig wäre, kann nun trotzdem gebaut werden. Das geht bis zu einem Hotel, zu einer Lagerhalle, ja sogar bis zu einem Privathaus kann der Bund jetzt ohne Rücksicht auf Gemeinden und Länder bauen, was er für zweckmäßig hält. Das ist der Grund, warum wir dieser Vorlage keine Zustimmung erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.00

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster ist Herr Bundesrat Jaud zu Wort gemeldet. – Bitte.

11.01

Bundesrat Gottfried Jaud (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hoher Bundesrat! Herr Kollege Eisl! Wie soll man es da richtig machen?! – Wir beschweren uns doch hier immer über irgendwelche Gesetze, die die wirtschaftliche Entwicklung hemmen und behindern! Vor allem bei Angelegenheiten, bei denen es um Genehmigungen geht, ist es doch meistens so, daß durch Einsprüche – sei es von seiten der Gemeinde, sei es von Anrainern oder sonst jemandem – wichtige Dinge verhindert werden, und wir alle wissen, daß die Wirtschaft unter diesen Hindernissen leidet.


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