Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 194

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Nun haben wir heute ein Gesetz vorliegen – wie Sie sagen, wartet man offenbar auf die Bekanntgabe dieses Gesetzes –, das ermöglichen soll, diesen Hindernissen auszuweichen. Ich meine, daß der Gesetzgeber damit einen richtigen Weg beschreitet. Es kann nur in Richtung Vereinfachung der Gesetze gehen!

Das vorliegende Luftfahrtgesetz trägt nicht nur dem EU-Beitritt Österreichs Rechnung, sondern es werden vor allem auch die Haftungshöchstgrenzen den internationalen Normen angepaßt.

Besonders bemerkenswert ist nach meiner Auffassung die Änderung der Zuständigkeit für die Kennzeichnung von Luftraumbeschränkungen. War bisher der Wirtschaftsminister im Einvernehmen mit dem Verteidigungsminister dafür zuständig, so ist in Zukunft nach dem neuen Gesetz der Landeshauptmann im Einvernehmen mit dem Verteidigungsminister für die Kennzeichnung von Luftraumbeschränkungen zuständig. Damit will der Gesetzgeber offenbar dem Umstand Rechnung tragen, daß es in der Vergangenheit infolge von nicht gekennzeichneten Hindernissen öfter zu Unfällen gekommen ist.

Landeshauptleute beziehungsweise deren Vertreter wissen wesentlich besser, wo sich solche Hindernisse befinden und können deshalb der Sicherheit des Flugverkehrs wesentlich besser dienen. Es geht dabei vor allem um schlecht oder schwer sichtbare Hindernisse wie etwa Seile von Materialseilbahnen und dergleichen mehr.

Ich möchte die legistische Arbeit, die mit dieser Novelle des Luftfahrtgesetzes geleistet wurde, nicht in Zweifel ziehen. Ich glaube auch, daß die notwendigen legistischen Änderungen und Vereinfachungen des Gesetzes nach Möglichkeit durchgeführt wurden. Ich bedauere aber, daß es nicht gelungen ist, dem Parlament ein komplett neues Luftfahrtgesetz vorzulegen. Ein Gesetz, in dem noch Teile des deutschen Luftfahrtgesetzes von vor dem Zweiten Weltkrieg enthalten sind oder waren, hätte es sicher verdient, daß man es komplett neu gefaßt hätte. Dies würde im besonderen der Rechtssicherheit und auch der Vereinfachung unserer Rechtsnormen dienen.

Kundenorientiertes Denken und kundenorientiertes Handeln sind in Zukunft nicht nur von den Mitarbeitern in der Wirtschaft – von ÖBB bis Siemens – gefordert, sondern auch vor allem in den Dienststellen des Staates. So wie sich die Wirtschaft umstellen muß und sich den neuen Gegebenheiten stellen muß, so wird es in Zukunft auch den Staatsdienern gehen. Auch sie werden sich den neuen Bedingungen anpassen müssen, denn es wird in Zukunft nicht mehr lange gefragt werden, ob man es richtig macht. Wer es nicht richtig macht, ist einfach weg vom Fenster!

Ein viel jüngeres Gesetz, nämlich das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr, wurde neu gefaßt. Zugegeben, dieses Gesetz ist sicherlich weniger umfangreich als das Luftfahrtgesetz. Bei einer Neufassung von Gesetzen besteht aber die Möglichkeit, diese Gesetze viel einfacher zu gestalten und damit auch eine sehr wesentliche Verwaltungsvereinfachung durchzuführen. In diesem Gesetz wird neben der Liberalisierung vor allem der Sicherheit in der Luftfahrt erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt.

Diese beiden zur Beschlußfassung vorliegenden Gesetze sind gut und notwendig. Die ÖVP wird deshalb keinen Einspruch gegen diese Gesetze erheben. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.06

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Auch von der Berichterstattung wird kein Schlußwort gewünscht.

Wir kommen daher zur Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates, die getrennt erfolgt.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite