Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 207

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Wir stimmen über den Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz über die Veräußerung von Aktien der Bank Austria Aktiengesellschaft ab.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nullkuponfondsgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz über die Veräußerung von Bundesvermögen, nämlich dem Privatisierungsgesetz.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

23. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Abschluß von Kooperationsvereinbarungen mit internationalen Finanzinstitutionen geändert wird (740 und 819/NR sowie 5519/BR der Beilagen)

24. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung eines zusätzlichen Beitrages zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) (744 und 820/NR sowie 5520/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 23 und 24 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Abschluß von Kooperationsvereinbarungen mit internationalen Finanzinstitutionen geändert wird, und

ein Bundesgesetz über die Leistung eines zusätzlichen Beitrages zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung.

Die Berichterstattung über die Punkte 23 und 24 hat Herr Bundesrat Hager übernommen. Ich darf ihn um die Berichte bitten.

Berichterstatter Karl Hager: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Abschluß von Kooperationsvereinbarungen mit internationalen Finanzinstitutionen geändert wird, liegt in schriftlicher Form vor.


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