Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 206

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letztlich nur profitieren kann, entscheidend mitzugestalten, sollte von allen, auch von jenen – ich respektiere, daß es dazu andere Meinungen gab –, die andere Eigentümer der CA lieber gesehen hätten, nach ihren Leistungen beurteilt werden und nicht aus einem Klima des Revanchismus heraus. Das niedrigere Rating der Bank Austria ist nicht nur ein psychologischer Schlag, so etwas kostet bekanntlich auch schlicht und einfach Geld.

Ich kann mit dieser Beurteilung nur einen Appell verbinden: nämlich eine Diskussion, die denen, die sie immer wieder anzetteln, nichts bringen kann, aber denen, über die sie angezettelt wird, nämlich der Bank Austria, viel kosten kann, zu unterlassen. Ich kann daher unsere Zustimmung zu dieser gesetzlichen Regelung nur damit begründen, daß das eine Vorleistung im Zusammenhang mit dem Wunsch ist, zu einer Beruhigung, zur Schaffung von ruhigen Geschäftsmöglichkeiten für die größte österreichische Bank zu kommen.

Zu den gesetzlichen Regelungen über die Veräußerung von Bundesvermögen: Das ist kein Rückgriff in vergangene Zeiten, es ist ein Versuch, eine klare Regelung, wenn Sie wollen, eine Geschäftsordnung der Bundesregierung zu schaffen; Ihre Sprecher im Nationalrat und andere Oppositionssprecher haben das kritisiert, nach dem Motto: Was brauchen wir dazu ein Bundesgesetz? – Ich sage in aller Bescheidenheit: Das Parlament sollte sich nicht darüber beklagen, wenn es aufgerufen ist, Regelungen, die die Regierung auch in ihrer inneren Tätigkeit binden, zu beschließen. Mag sein, daß jene, die das gerufen haben, das Gesetz nicht brauchen, aber es schafft, wie gesagt, eine Art Geschäftsordnung, aufgrund derer die gesetzliche Ermächtigung durch einen nachfolgenden Beschluß der Bundesregierung gewissermaßen noch einmal sanktioniert werden muß.

Österreich als ein kleines und trotz aller Erfolge der letzten drei Jahrzehnte im Vergleich immer noch kapitalarmes Land muß alles Interesse daran haben, wesentliche Kerne seiner industriellen, seiner wirtschaftlichen Tätigkeit im Lande selbst zu behalten. Es ist keine Frage, daß das einem Land von der Größe Österreichs nicht für alle Bereiche und alle Branchen gelingen kann, aber gerade bei den zentralen, für die Struktur und die künftige Entwicklung unseres Landes entscheidenden Bereichen haben wir gute Chancen. Das bedeutet nicht, daß es nicht zu Partnerschaften mit Ausländern, mit ausländischen Firmen kommen kann und kommen soll – zu Partnerschaften, die letztlich unsere eigenen Möglichkeiten stärken, aber eben auch zu Partnerschaften, in denen ein hohes Maß an Entscheidungskompetenz in unserem Land selbst verbleibt.

Dabei geht es nicht um die Aufrechterhaltung politischen Einflusses, aber es ist keine Frage, daß die Gesprächsmöglichkeiten – das gilt für die Bundespolitik, das gilt für die Gewerkschaften, das gilt aber gerade auch für die Bundesländer – mit Unternehmen, deren entscheidende Eigentümer und Manager weiterhin in diese, wenn man will, Schicksalsgemeinschaft eines Volkes eingebunden sind, eine ungleich andere, eine bessere ist, als wenn man mit Menschen zu sprechen und zu verhandeln hat, die den Betrieb oder den Stützpunkt in Österreich lediglich als Bilanzposition oder als Position in der Gewinn- und Verlustrechnung betrachten.

Wie gesagt, wir sollten – das ist in Richtung unseres Partners gesprochen – eine Diskussion, die niemandem nützen, aber vielen schaden kann, beenden. Betrachten Sie unsere Zustimmung zu dieser gesetzlichen Regelung als einen offensiven Beitrag, um diese Diskussion zu beenden, und halten Sie sich bitte in Zukunft daran – im Interesse der österreichischen Geldwirtschaft und letztlich im Interesse unseres Landes! (Beifall bei der SPÖ.)

12.01

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Von der Berichterstattung wird ebenfalls kein Schlußwort verlangt.

Wir kommen daher zur Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates, die getrennt erfolgt.


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