Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 205

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Meine Damen und Herren! Eine funktionierende Wirtschaft braucht das gute Zusammenspiel von Unternehmen, Banken und Börse, und eine funktionierende Wirtschaft braucht ebenso eine gut ausgebildete, effizient arbeitende Beamtenschaft, die ihre ureigensten hoheitsrechtlichen Aufgaben erfüllt. Dabei möchte ich auf eine neue, an der Wirtschaftsuniversität erarbeitete Studie hinweisen, die die Dauer gewerberechtlicher Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen untersuchte. Demnach konnte die Dauer der Genehmigungsverfahren innerhalb der letzten drei Jahre in Österreich im Durchschnitt fast halbiert werden – wobei jedoch zwischen den einzelnen Bundesländern noch enorme Unterschiede zu verzeichnen sind. Positiv stechen dabei vor allem Salzburg und Oberösterreich hervor.

Man sieht anhand der Studie sehr deutlich, daß entsprechende Maßnahmen auch zu erwünschten Ergebnissen führen, und ich bin überzeugt davon, daß eine gut funktionierende, schlanke Verwaltung der Beamtenschaft wieder zu jenem hohen Ansehen in der Öffentlichkeit verhelfen wird, das sie früher innehatte, das aber in jüngster Vergangenheit doch etwas gelitten hat.

Meine Damen und Herren! Ich möchte zum Abschluß meiner Ausführungen kommen. Die Novellierung des Nullkuponfondsgesetzes beruht auf einer EU-Richtlinie und ist ein weiterer Schritt zur Erfüllung der Maastricht-Kriterien.

Das Bundesgesetz über die Veräußerung von Aktien der Bank Austria sowie das Bundesgesetz über die Veräußerung des Bundesvermögens sind ein Schritt in Richtung Privatisierung mit möglichst breiter Streuung.

Meine Parteifreunde und ich erheben daher gegen diese Gesetze keinen Einspruch. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.52

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kone#ny. – Bitte.

11.52

Bundesrat Albrecht Kone#ny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich gebe zu, die Versuchung, meine Ausführungen auf die geringfügig modifizierte Wiederholung der Schlußworte des Kollegen Mautner Markhof zu beschränken, ist eine große. Ich hätte gute Lust, mich darauf zu beschränken, zu sagen, daß meine Fraktion gegen diese drei Vorlagen – namentlich hinsichtlich des Bundesgesetzes über den Verkauf der Bank Austria Anteile – keinen Einspruch erheben wird, es dann dabei bewenden zu lassen, mich niederzusetzen und das andere der Geschichte zu überlassen.

Ich glaube aber, es wäre nicht korrekt, nicht auch öffentlich zu machen, daß ich mir beim Aussprechen dieses Satzes sehr schwer tue. – Jawohl, wir werden gegen dieses Bundesgesetz keinen Einspruch erheben, aber es ist diese Zustimmung mit Sicherheit lediglich mit einer kritischen Abwägung von Interessen zu begründen, nicht mit dem Bundesgesetz selbst.

Worum geht es? – Es geht darum – niemand stellt dieses Prinzip in Zweifel, wir am allerwenigsten –, den sozusagen zwischengeparkten Bundesanteil der Bank Austria zu verkaufen. Aber ich brauche keine großen banktechnischen Detailkenntnisse, es genügt die allgemeine Lebenserfahrung, um zu erkennen, daß ein Verkäufer, der sich nach dem Motto "Schlußverkauf – Rabatt" darauf festlegt, bis zum 31. Dezember – und vielleicht noch drei Monate länger, aber "Alles muß raus!", heißt es dann auf den Schaufenstern – zu verkaufen, nicht die allergünstigsten Voraussetzungen für die Erzielung des besten Preises schafft.

Es gibt eine Gegenüberlegung, und diese ist es, warum ich meine, daß es politisch denkmöglich ist, diesem Gesetz zuzustimmen. Die Bank Austria, das größte Geldinstitut dieses Landes, hat es nicht verdient, als Opfer einer politischen Rachediskussion um Geschäftsmöglichkeiten gebracht und mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden – das ist ja schon passiert. Die Bank Austria, die als Leitunternehmen dieser Branche, als nunmehriger Eigentümer der Creditanstalt-Aktien alle Chancen bietet, eine solide Finanzstruktur, von der die österreichische Wirtschaft


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