Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 220

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ihre Betreuungspflichten mit den Mechanismen der Arbeitswelt in Einklang zu bringen. Daher freue ich mich, wenn ich erwarten kann, daß auch der Bundesrat beiden Gesetzesänderungen seine Zustimmung geben wird. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.02

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Herr Bundesrat Dr. Königshofer, bitte. Danach erhält noch Herr Bundesrat Dr. Rockenschaub das Wort.

13.03

Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer (Freiheitliche, Tirol): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ein paar Worte möchte ich den letzten Ausführungen noch folgen lassen.

Herr Kollege Freiberger hat festgehalten, daß es der Gewerkschaft gelungen ist, die Arbeitnehmer aus der Beitragsleistung zu diesem Fonds herauszuhalten. Normalerweise ist es so, daß jeder Versicherte die Prämie für seine Versicherung selbst bezahlt. In diesem Falle bezahlt der Arbeitgeber sozusagen die Prämie für den Sicherungsfonds. Es mag sein, Herr Kollege, daß es so ist und daß man alles so regeln kann. Nur sollte man das auch klar hinzusagen. (Bundesrat Freiberger: Bei der Unfallversicherung aber ist das gerecht?)

Zweitens: Wer kann im Fall des Falles aus diesem Fonds Vorteile ziehen? – Das sind die Arbeitnehmer. Ich frage weiter: Welchen Vorteil hat bei einer Insolvenz der Arbeitgeber, also der Unternehmer? – Er erhält keine Leistungen. (Bundesrätin Crepaz: Aber die Arbeitnehmer sind ja nicht schuld am Konkurs!) Frau Kollegin Crepaz! Sie sagen, die Arbeitnehmer seien am Konkurs nicht schuld. Es gibt viele Betriebe, die auch durch Malversationen oder andere Dinge seitens ihrer Arbeitnehmer in Konkurs gegangen sind. Das möchte ich einmal festhalten. (Bundesrätin Crepaz: Aber die Verantwortung hat immer noch der Arbeitgeber!)

Klarstellen möchte ich hier nur, daß bei diesem Gesetz die Arbeitnehmer alle Rechte und die Arbeitgeber alle Pflichten haben. Auch das mag so sein. (Bundesrat Schaufler: Das ist ja nicht so!) Selbstverständlich! Der Arbeitgeber zahlt, und im Fall des Falles liegen die Rechte beim Arbeitnehmer. (Bundesrat Schaufler: Aber daß der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung bringt, ist selbstverständlich!) Der Arbeitgeber bringt auch seine Arbeitsleistung. Er schafft ja die Arbeitsplätze, Herr Kollege, nicht Sie mit irgendeinem Gesetz! Was mich aber an diesem Gesetz wirklich ärgert, ist die Tatsache ... (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.)

Wenn ich zu laut bin, Herr Kollege, müssen Sie es mir sagen. An sich bin ich am Wort. – Lassen wir das alles dahingestellt. Ich stelle es nur fest und kritisiere es nicht. Es liegt im Ermessen des Gesetzgebers, ein solches System zu schaffen. Nur muß man es klar darlegen.

Was mich wirklich stört, ist, daß tausende, zehntausende österreichische Privatunternehmen herangezogen werden, um die Folgen von Großinsolvenzen, die im öffentlichen und halböffentlichen Bereich angesiedelt sind, schließlich ausgleichen zu müssen. Ich spreche jetzt gar nicht mehr über den "Konsum", sondern ich sage Ihnen: Es steht die nächste Großinsolvenz ins Haus! Sie können das im neuesten "News" schon unter "Top secret" nachlesen. Dort wissen die Journalisten schon alles: Auch die Firma Head-Tyrolia-Mares – HTM –, die vor zwei Jahren unter Nachschuß von 1,9 Milliarden Schilling an Sanierungsgeldern durch die Austria Tabakwerke an einen Herrn Eliasch verkauft wurde, steht kurz vor der Insolvenz.

Die österreichischen Banken wären bereit – auch das ist ein Skandal –, für den Fall, daß Herr Eliasch eine Umschuldung zustande bringt, 850 Millionen Schilling an Kreditschulden nachzulassen. Aber Herr Eliasch wird keine europäische Bank mehr finden, die ein solch schlechtes Risiko übernimmt! Es wird wahrscheinlich zur Insolvenz kommen, und dann geht es wieder um hunderte oder tausende Arbeitsplätze. Denn – so steht es in dem Bericht – die Schiproduktion läßt sich aufgrund von Überkapazitäten einfach nicht mehr verkaufen. Wieder werden tausende kleine Unternehmer in Österreich in die Tasche greifen müssen, um für eine Insolvenz einzuspringen, die sich neuerlich im halböffentlichen Dunstkreis, unter dem Einfluß


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