Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 227

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Gudenus. Ich erteile es ihm.

13.22

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Ich möchte meine Wortmeldung nur auf wenige Punkte dieses Sammelpakets beschränken.

Als erstes zum Assoziationsabkommen der Europäischen Union mit Marokko. Marokko ist nach Israel und Tunesien das dritte Land in der südlichen Mittelmeerzone, welches ein Assoziationsabkommen mit der EU abschließen soll. Es ist das eine weitere Gruppe von Abkommen, so wie sie auch mit osteuropäischen Ländern abgeschlossen wurden.

Was uns an diesem Abkommen irritiert, ist, daß wohl eine Menschenrechtsklausel darin vorgesehen ist, jedoch ohne Sanktionen. Wir bemerken das deshalb, weil vor Jahren die Bevölkerung der "Polisario" in der Sahelzone hier in Österreich viel Beachtung und viel moralische Unterstützung fand, insbesondere bei den Sozialdemokraten, die sich diesmal aus dieser Unterstützung heraus nichts mehr vorstellen wollen und diesem Assoziationsabkommen, welches ja doch einen hohen moralischen und ethischen Wert darstellt, zustimmen wollen.

Weiters meinen wir, aus dem Abkommen zu ersehen, daß Österreich wahrscheinlich nicht im Assoziationsrat vertreten sein muß, da der Passus lautet: "Der Assoziationsrat besteht aus Mitgliedern des Rates" und nicht "aus den Mitgliedern des Rates". Mag sein, daß das ein Übersetzungsfehler ist, aber so, wie es derzeit da steht, ist nicht die Gewähr gegeben, daß Österreich in diesem Assoziationsrat zwangsläufig vertreten sein muß.

Entscheidend scheint uns jedoch zu sein, daß mit Marokko ein Mitglied in den Assoziationsabkommensbereich der EU kommt, welches mit vielen Rechten ausgestattet wird, welchen es an der Reziprozität insofern fehlt, weil eher anzunehmen ist, daß die marokkanische Bevölkerung die Vorteile der EU in Anspruch nehmen wird, als daß die EU-europäische Bevölkerung die doch klimamäßig nicht ganz einfache Situation in Nordafrika aufsuchen wird. (Ironische Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP.)

Diese Einseitigkeit führt natürlich zu einem Kostenungleichgewicht. Kollege Kone#ny mag darüber lächeln, aber das macht nichts. (Bundesrat Kone#ny: Schauen Sie sich doch die Tourismuszahlen an, bevor Sie über das Klima in Marokko reden!) Ja, es ist nichts gefährlicher, Herr Kollege Kone#ny, als daß Dummheiten durch einen Gescheiten gesagt werden. – Ein Zitat von Erwin Chargaff, aber das macht ja nichts. Er hat es nicht direkt auf Sie angewandt.

Zum zweiten: das Assoziationsabkommen mit Slowenien. Bei diesem Assoziationsabkommen mit Slowenien hat doch mancher geschichtsbewußte Österreicher manche – wie soll ich es sagen – geistige Hürden zu überwinden. Wie kann man Mord, Enteignung und Vertreibung der Österreicher aus Slowenien vergessen? Sind nicht Völkermord und Vertreibung völkerrechtswidrig und verjähren nie? – Man kann einen solchen Staat, der keine eindeutig klaren Linien und Gesetze schafft, die diese Verbrechen in der Geschichte zumindest mit Bedauern versehen, nicht in die Europäische Union aufnehmen.

Auch bei anderen Staaten, die sich jetzt mit Mord, Vertreibung und Enteignung unrühmlich geziert haben, haben wir dieses Problem, sie wieder in die Völkergemeinschaft hineinkommen zu lassen. Für Slowenien gilt dies umso mehr, als die Deutsch-Untersteirer vom Grunderwerb in Slowenien ausgeschlossen sind, obwohl – das war bislang ein Hindernis – das bisher in der slowenischen Verfassung verankerte Verbot des Grunderwerbs für Ausländer im letzten Moment aufgehoben wurde.


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