Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 236

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3. Zuweisung an den Jubiläumsfonds der Oesterreichischen Nationalbank zur Förderung der Forschungs- und Lehraufgaben der Wissenschaft: 300 Millionen;

4. Zuweisung an die freie Reserve: 1 355 826 000 S.

So also wird der Gewinn der Nationalbank verteilt.

Man kann jetzt darüber diskutieren, inwieweit es gerechtfertigt ist, Zuweisungen für Rücklagen in gewissen Höhen zu machen. Verantwortlich dafür ist der Generalrat. Der Generalrat ist ein sehr einflußreiches Gremium in der Nationalbank und wird eben von Aktionären und Aktionärsgruppen der Nationalbank beschickt. Man sollte sich daher einmal anschauen, wie die Aktionärsstruktur der Nationalbank aussieht.

Die Republik Österreich hält 50 Prozent des Aktienkapitals. Ein großer Aktionär ist die Raiffeisen-Zentralbank mit 8,67 Prozent oder 13 Millionen – ich sage die weiteren Anteile in absoluten Zahlen, weil es so besser darstellbar ist. Der Gewerkschaftsbund hat einen Anteil von 12,5 Millionen; die P.S.K., die die früheren "Konsum"-Anteile zu einem sehr hohen Preis übernommen hat: 12,5 Millionen; die Bundeskammer: 12,5 Millionen; eine Bank-Austria-Tochter: 6,4 Millionen; die BAWAG: 5,4 Millionen; Bundesländer-Versicherung: 4 Millionen; Industriellenvereinigung: 3 Millionen; Grazer Wechselseitige: 1 Million; Pensionsfonds der Niederösterreichischen Landwirtschaftskammer: 1 Million; Niederösterreichische Brandschaden-Versicherung: 0,8 Millionen; Wiener Städtische: 0,7 Millionen, also 700 000 S; Raiffeisen-Landesbank Niederösterreich: 600 000 S; Kathrein-Bank: 500 000 S; Oberösterreichische Wechselseitige Versicherung: 500 000 S; Bank für Wirtschaft und freie Berufe: 200 000 S; Raiffeisen-Landesbanken Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg: je 100 000 S. So setzt sich das Grundkapital von 150 Millionen Schilling zusammen.

Kollege Rockenschaub hat die berechtigte Frage gestellt: Ist es überhaupt sinnvoll, das Kapital einer Notenbank auf diese Weise zu verteilen? – Es gibt wahrscheinlich keinen Staat in der Welt, in dem das Grundkapital der Notenbank so aufgegliedert ist. Sie werden uns wahrscheinlich auch keinen vernünftigen Grund als Begründung nennen können.

Ich persönlich bin der Meinung, daß die Nationalbank in öffentlicher Hand sein sollte. Da der Bund schon 50-Prozent-Eigentümer ist, könnte man die restlichen 50 Prozent – jetzt einmal so dahingesagt – den Bundesländern geben. Welchen Verteilungsschlüssel man wählt – man könnte die fünf größten Bundesländer mit 6 Prozent beteiligen, das wären 30 Prozent, und die vier kleineren mit 5 Prozent, das wären 20 Prozent; so könnte man das aufteilen –, wäre noch festzulegen, ist aber nicht so entscheidend.

Dem ist aber nicht so, denn die restlichen 50 Prozent am Eigentum sind unter Rot und Schwarz proporzmäßig auf die genannten Organisationen aufgeteilt, und sie können natürlich auch darüber verfügen, was sie in der Vergangenheit auch schon gemacht haben.

Der "Konsum" hat seine Anteile an eine P.S.K.-Tochter verkauft. Es sind auch noch andere Anteile verkauft worden, Anteile des Sozialistischen Verlages. Man hat dadurch Geld schöpfen können. Man hatte 12 Millionen dafür bezahlt und dann Hunderte Millionen kassiert. Inwieweit dadurch eine versteckte Parteienfinanzierung erfolgt ist, überlasse ich Ihrer Beurteilung.

Aber nun zur Intention. Vor mehr als zehn Jahren hat – Kollege Rockenschaub hat das schon dargestellt – Kollege Kone#ny als Geschäftsführer der "Arbeiter-Zeitung" bereits angeregt, aus inneren Mitteln der Nationalbank eine Kapitalerhöhung durchzuführen. Aus von ihr verdienten Rücklagen sollte man die Anteile erhöhen, dadurch braucht man selbst kein Geld einzubringen, hat aber dann die Chance, im Wege des aufgestockten Kapitals eine höhere Dividende zu lukrieren, was im Bereich des Sozialistischen Verlages mit einer Erhöhung von 1 Million auf 4 Millionen damals hätte geschehen sollen. Der Vorschlag lautete auf Aufstockung des Kapitals von 150 Millionen Schilling auf 600 Millionen Schilling.


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