Bundesrat Stenographisches Protokoll 630. Sitzung / Seite 13

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Bundesrat Dr. Michael Ludwig (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Frage lautet:

777/M-BR/97

Welche Maßnahmen werden Sie zur Stärkung der Leistungsfähigkeit des österreichischen Films setzen?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Dazu ist festzuhalten, daß die österreichische Filmwirtschaft derzeit einen Produktionswert von zirka 1,6 Milliarden Schilling bedient. Daher sollte man diesen Wirtschaftsfaktor nicht unterschätzen. Dabei geht es sowohl um Fernsehproduktionen als auch um Filmproduktionen.

Wir planen eine Novellierung des Filmförderungsgesetzes beziehungsweise hatten wir die Novelle bereits in Begutachtung und stehen kurz vor einer Regierungsvorlage, die wir in den Ministerrat bringen werden. Es soll im wesentlichen zu einer Stärkung der Referenzfilmförderung, das heißt der erfolgsbezogenen Filmförderung, kommen. Dabei werden zwei unterschiedliche Gesichtspunkte maßgebend sein: zum einen der Publikumsfilm, der am Erfolg an der Kinokasse beziehungsweise am Kartenverkauf gemessen wird, und zum zweiten der Film. Wird von vornherein beabsichtigt, einen künstlerisch wertvollen Film zu produzieren, dann wird sein Erfolg an der Teilnahme an bestimmten Festivals gemessen werden. Je nach Schwierigkeitsgrad beziehungsweise Bedeutung des Festivals wird sich eine Wertung ergeben, und auf dieser Grundlage soll sich ein bestimmter Prozentsatz an Förderung des betroffenen Produzenten für dessen nächsten Film ergeben. Denn wir wollen die Produzenten erfolgreicher Filme besser fördern.

Darüber hinaus soll es zu effizienteren Entscheidungen in der Auswahlkommission kommen. Deren Größe wird von neun auf fünf Personen reduziert. Weiters sollen die Ausschließungsgründe strenger gehandhabt werden, damit dem Vorwurf entgegengetreten werden kann, es sei eine unangemessene Beteiligung an der Auswahl der Projekte gegeben.

Darüber hinaus wird es zu einer Erhöhung des Budgets der Filmförderung um 20 Prozent kommen. Dies entspricht einem Betrag von 20 Millionen Schilling.

Ich glaube, damit können wir eine effizientere Förderung des Films erreichen. Diese Branche weist eine bedeutende Beschäftigungskomponente auf, denn es finden beim Film sehr viele Menschen Beschäftigung, sei es als Handwerker oder eben als Darsteller und Statisten. Ich bin bestrebt – die entsprechenden Verhandlungen laufen sehr gut –, mit den Ländern zu vereinbaren, daß sie ebenfalls Filmförderungstöpfe aufstellen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wird eine Zusatzfrage gewünscht, Herr Bundesrat? – Bitte.

Bundesrat Dr. Michael Ludwig (SPÖ, Wien): Herr Staatssekretär! Könnten Sie ein wenig auf die Schwerpunkte der Novellierung des Filmförderungsgesetzes eingehen, die direkt den Filmschaffenden zugute kommen?

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Im wesentlichen habe ich diese schon angedeutet. Der Hauptschwerpunkt ist die Erhöhung des Anteils der erfolgsbezogenen Filmförderung. Das zweite ist die Effizienzsteigerung beim Auswahlverfahren. Drittens werden wir, wie gesagt, völlig klare Förderungsziele vorgeben müssen. Der Produzent hat sich zu entscheiden, ob er einen publikumsträchtigen Film oder einen rein künstlerischen Film macht. Man wird einen bestimmten Prozentsatz der Filmförderung für Nachwuchsförderung und für Innovationsförderung zur Verfügung stellen.


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