Bundesrat Stenographisches Protokoll 630. Sitzung / Seite 105

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offenen Konfliktaustrag abzuwehren. Sie gehen daher zu ihrerseits zweifelhaften Gegenstrategien über und dabei zu solchen, die sich wenigstens zum Teil und zunächst gegen die dem eigenen Recht unterworfenen natürlichen und juristischen Personen richten, da das angeblich in deren Interesse gelegen sein soll.

In meiner abschließenden Wertung kann ich daher nur der Einschätzung des meiner Fraktion angehörenden ehemaligen Abgeordneten zum Europaparlament Nußbaumer beipflichten: Die EG-Verordnung, die dem vorliegenden Ausführungsgesetz zugrunde liegt, mag eine kurzfristige Abhilfe bieten. Doch wäre langfristig zu überdenken, ob der von der EU und der WTO beschrittene Weg einer vorschnellen und schrankenlosen Liberalisierung nicht durch solche Gesetze mit extraterritorialer Wirkung so unterlaufen werden, daß man die dargelegten Rechtsbrüche dann mit ihrerseits höchst bedenklichen Rechtsmitteln bekämpfen muß.

Demgemäß ist nach meiner festen Überzeugung die Reaktion der Europäischen Union weder hinsichtlich der im grundsätzlichen gebotenen Haltung noch bezüglich der Effektivität der vorgesehenen Maßnahmen der Sache angemessen. Ebensowenig ist die österreichische Position im Rahmen der Willensbildung der EU zu billigen, falls wir hier eine eigene Position entwickelt haben sollten. Deshalb müssen wir diesem Gesetz, das einer indirekten Kapitulation vor der Mißachtung des Völkerrechts durch die USA gleichkommt, unsere Zustimmung versagen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.43

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gstöttner. – Bitte.

16.43

Bundesrat Ferdinand Gstöttner (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Wir beraten heute unter anderen Tagesordnungspunkte, die im Zusammenhang mit unserer Mitgliedschaft zur Europäischen Union stehen und sicherlich auch für unsere Zukunft von Bedeutung sind.

Im Tagesordnungspunkt vier beschäftigen wir uns mit dem Interregionalen Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Mercado Comun del Sur und seinen Teilnehmerstaaten Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay andererseits samt Gemeinsamer Erklärung. Dieses Abkommen ist eigentlich unbestritten, aber deswegen von Bedeutung, weil es signalisiert, daß sich Europa in einer sich immer stärker globalisierenden Weltwirtschaft, die aber immer stärker regionale Integrationstendenzen aufweist, nicht von dieser Entwicklung abkoppelt.

In den Punkten sechs, sieben und acht geht es um die Abkommen mit der Ukraine, mit der Russischen Föderation und der Republik Moldau. Im Ausschuß und auch im Nationalrat gab es in diesem Zusammenhang sehr intensive Beratungen, und letzten Endes wurden dann Beschlüsse gefaßt, die den Menschen und den politischen Verantwortlichen in diesen Ländern entgegenkommen. Wir sind uns dessen bewußt, daß diese Länder auf Sicht zu Europa gehören. Wir sind uns aber auch bewußt, daß der Weg dieser Länder dorthin noch lange ist und noch so manche Hindernisse zu beseitigen sind.

Das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedsstaaten und der Ukraine, das am 24. Juni 1994, also noch vor dem EU-Beitritt Österreichs, unterzeichnet wurde, soll einen verläßlichen Rahmen für die politischen, wirtschaftlichen und handelspolitischen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine schaffen. Es zielt darauf ab, den politischen Dialog zu fördern, die Ausweitung von Handel und Investitionen anzuregen, die dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung der Wirtschaft zu sichern und die Festigung der Demokratie und den Transformationsprozeß von einer Staats- zur Marktwirtschaft in der Ukraine zu unterstützen.

Das Problem besteht darin – das wissen wir –, daß die mit dem Abschluß des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens von den Vertragspartnern der Europäischen Union verfolgten Ziele bisher von der Ukraine noch nicht in zufriedenstellendem Ausmaß erreicht wurden, was


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