BUNDESRAT
Die nächste (630.) Sitzung des B u n d e s r a t e s findet am Donnerstag, dem 2. Oktober 1997, 9 Uhr, statt.
Die Sitzung beginnt mit einer
Fragestunde.
T A G E S O R D N U N G
1. |
Ein Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung betreffend den Situationsbericht 1996 |
2. |
Außenpolitischer Bericht 1996 der Bundesregierung |
3. |
Beschluß des Nationalrates vom 18. September 1997 betreffend ein Bundesgesetz zur Festlegung von Sanktionen bei Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates vom 22. November 1996 zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassener Rechtsakte sowie von darauf beruhenden oder sich daraus ergebenden Maßnahmen |
4. |
Beschluß des Nationalrates vom 18. September 1997 betreffend ein Interregionales Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Mercado Comun del Sur und seinen Teilnehmerstaaten andererseits samt Gemeinsamer Erklärung |
5. |
Beschluß des Nationalrates vom 18. September 1997 betreffend das Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit zur Vorbereitung einer politischen und wirtschaftlichen Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits samt Unterzeichnungsprotokoll und Gemeinsamen Erklärungen |
6. |
Beschluß des Nationalrates vom 18. September 1997 betreffend das Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits samt Erklärung einschließlich des diesen als Anlage angeschlossenen Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits und der Schlußakte |
7. |
Beschluß des Nationalrates vom 18. September 1997 betreffend das Protokoll zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits samt Erklärung einschließlich des diesen als Anlage angeschlossenen Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits und der Schlußakte |
8. |
Beschluß des Nationalrates vom 18. September 1997 betreffend das Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits samt Erklärung einschließlich des diesen als Anlage angeschlossenen Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits und der Schlußakte |
9. |
Beschluß des Nationalrates vom 18. September 1997 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über den Amtssitz der Kommission samt Anhängen und Briefwechsel |
10. |
Beschluß des Nationalrates vom 18. September 1997 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Joint Vienna Institute über den Amtssitz des Joint Vienna Institute samt Anhang |
11. |
Beschluß des Nationalrates vom 18. September 1997 betreffend Änderungen zur Anlage des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfangs, 1946 |
12. |
Beschluß des Nationalrates vom 19. September 1997 betreffend einen Vertrag der Internationalen Fernmeldeunion (Genf 1992) samt Anlagen und Fakultativprotokoll sowie Änderungsurkunden von Kyoto 1994 samt Anlage und Vorbehalte der Republik Österreich |
Wien,1997 10 02
Helga Markowitsch | Dr. Günther Hummer |
Schriftführerin |
Präsident |
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A v i s o
Es ist in Aussicht genommen, den Tagesordnungspunkt 3 bis 10 unter einem zu verhandeln.