Bundesrat Stenographisches Protokoll 631. Sitzung / Seite 69

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heiten" und so weiter die Rede ist. Dabei werden die Lebensgrundlagen, wie wertvollste Lebensmittel, Trinkwasser, Kulturlandschaft, und wird vor allem der Mensch vergessen.

Wenn ein Professor meint, in Zukunft liege die Rentabilitätsgrenze bei 80 Milchkühen pro Arbeitskraft, so mag er vielleicht rechnerisch eine Größe erstellt haben, die stimmt, aber wir werden dabei nicht nur von der umweltpolitischen Seite her scheitern, wir werden daran auch von der menschlichen Seite her scheitern, und ich glaube, das sind die wesentlichen Ansätze. Wir wollen weiterhin eine bäuerlich betriebene Landwirtschaft, die am besten die Ernährung unserer Bevölkerung sichert, die sie mit hochwertigen Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen versorgt.

Herr Minister! Ich darf an dieser Stelle für deine Arbeit danken, die wesentlich zur Sicherung der angesprochenen Ziele beiträgt. Wir werden dem vorliegenden Bericht zustimmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.40

Präsident Dr. Günther Hummer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht. – Dies ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Berichte erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Lage der österreichischen Landwirtschaft 1996, Grüner Bericht 1996.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag auf Kenntnisnahme des Berichtes ist somit angenommen .

Wir kommen zur Abstimmung über den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 1998 gemäß § 9 Abs. 2 LWG.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag auf Kenntnisnahme des Berichtes ist somit angenommen.

3. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 8. Oktober 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (882/NR sowie 5544 und 5547/BR der Beilagen)

Präsident Dr. Günther Hummer: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Horst Freiberger übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Horst Freiberger: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Sozialausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 8. Oktober 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung von


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