Bundesrat Stenographisches Protokoll 631. Sitzung / Seite 83

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Die Berichterstattung über die Punkte 4 bis 6 hat Herr Bundesrat Karl Drochter übernommen.

Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Karl Drochter: Herr Bundesminister! Bericht des Sozialausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 8. Oktober 1997 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen über soziale Sicherheit.

Dieser Bericht liegt Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren des Bundesrates, in schriftlicher Form vor, so daß ich folgenden Antrag stellen darf:

Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Oktober 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Bericht des Sozialausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 8. Oktober 1997 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über soziale Sicherheit.

Auch dieser Bericht des Sozialausschusses liegt in schriftlicher Form vor; so darf ich nur den Beschluß zur Verlesung bringen.

Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Oktober 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Bericht des Sozialausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 8. Oktober 1997 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Chile über die soziale Sicherheit.

Auch dieser Bericht des Sozialausschusses liegt schriftlich vor. Der Beschluß lautet:

Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Oktober 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Dr. Günther Hummer: Ich danke für die Berichterstattung.

Die Debatte über die zusammengezogenen Punkte wird unter einem abgeführt.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein. Ich erteile es ihm.

14.50

Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die uns vorliegenden Abkommen über soziale Sicherheit haben gesetzändernden und gesetzesergänzenden Charakter. Bei diesen Abkommen handelt es sich um internationales Sozialrecht, mit dem die Pensions-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung von Personen und ihrer Familienangehörigen, die ihr Erwerbsleben in Österreich und in einem anderen Land verbracht haben, geregelt wird.

Mit dem Zusammenbruch der totalitären Systeme Osteuropas ist der Ost-West-Konflikt als bestimmendes Element bei uns in Europa und in der Weltpolitik weggefallen. Zahlreiche internationale Fragen und Spannungsfelder brechen nunmehr auf und müssen beantwortet werden – auch im Sozialbereich, einem zutiefst menschlichen Bereich.

Der europäische Integrationsprozeß schafft eine neue Qualität zwischenstaatlicher Zusammenarbeit. In der historischen Auseinandersetzung zwischen Freiheit und Kommunismus ist eine wichtige Entscheidung für die Freiheit gefallen. Das auf Dauer zu sichern, ist die überragende politische Aufgabe. Auf dem Weg zu einer umfassenden Friedensordnung liegen jedoch neue Gefahren, die in den manchmal dramatischen Umwälzungen im östlichen Europa und in Teilen der dritten Welt gründen. Deshalb gilt es, das Sozialrecht auch international zu koordinieren.


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