Bundesrat Stenographisches Protokoll 631. Sitzung / Seite 95

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 8 und 9 hat Herr Bundesrat Stefan Prähauser übernommen. Ich darf ihn um die Berichterstattung bitten.

Berichterstatter Stefan Prähauser: Hoher Bundesrat! Ich bringe die Berichte des Finanzausschusses zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9.

Zu Punkt 8:

Durch die derzeitige Möglichkeit der einfuhrumsatzsteuerfreien Einbringung von Zigaretten aus den benachbarten Drittländern nach Österreich im Reiseverkehr bis zu 200 Stück pro Person kommt es zu einer Schädigung der österreichischen Wirtschaft und zu Steuerausfällen.

Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates schafft die Möglichkeit, die Höchstmengen der einfuhrumsatzsteuerfreien Einbringung von Zigaretten (und anderen Tabakwaren) abzusenken. Die Regelung findet ihre Deckung in Artikel 5 Abs. 8 der Richtlinie 69/169/EWG und ist somit EU-konform.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Oktober 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Punkt 9:

Durch den vorliegenden Beschluß des Nationalrates soll im Bereich der Einkommen- und Körperschaftsteuer die erfolgreiche Budgetkonsolidierung der Jahre 1996 und 1997 abgestützt werden. Im Sinne dieser Zielsetzung sollen Freibetragsbescheide für weite Bereiche der Sonderausgaben nicht mehr ausgestellt werden. Die Absetzung dieser Sonderausgaben wird somit erst im Wege der Arbeitnehmerveranlagung erfolgen.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Oktober 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte über die zusammengezogenen Punkte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Dr. Rockenschaub. – Bitte.

15.42

Bundesrat Dr. Michael Rockenschaub (Freiheitliche, Oberösterreich): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich beginne mit der Vorlage zum Einkommensteuergesetz. Durch die Verweigerung von entsprechenden Freibetragsbescheiden, die in dieser Vorlage vorgesehen ist, nimmt im Grunde genommen der Bund beim Steuerzahler Kredit auf, und zwar zinsenlosen Kredit, und das für einen Zeitraum von rund einem Jahr für eine Gesamtsumme von rund 3 Milliarden Schilling – ein gutes Geschäft für den Bund, ein schlechtes Geschäft für die Steuerzahler.

Diese Maßnahme gehört zu den zahlreichen Elementen der sogenannten kreativen Buchhaltung, wie man das jetzt in Europa nennt, wonach die öffentlichen Budgets durch frisierte Zahlen so weit aufzupolieren sind, damit die sogenannten Maastricht-Kriterien nächstes Jahr im Frühjahr erfüllt und hergezeigt werden können. Sie werden verstehen, daß sich die Opposition


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