Bundesrat Stenographisches Protokoll 631. Sitzung / Seite 108

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Kraft befindlichen Gesetzen zu beheben. Wir haben diesbezüglich einen Entschließungsantrag eingebracht, der in seiner Art der von allen Parteien im Kärntner Landtag gemeinsam gefaßten Resolution zu den xxx überprüft Eg. Avnoj-Gesetzen ähnlich ist.

Weiters möchte ich feststellen, daß mir seinerzeit entgegengehalten wurde, dies sei eine bilaterale Angelegenheit, die zwischen den beiden Staaten, zwischen Österreich einerseits und – heute – Tschechien andererseits, abgehandelt werden müsse. Meine Damen und Herren! Ich darf darauf hinweisen, daß im kürzlich unterzeichneten Abkommen von Amsterdam in Artikel 6 – im alten Vertrag war es Artikel 11 – folgendes festgehalten ist: Die Union – gemeint ist die EU – beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit. Diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam. – Darin sind also auch die Menschenrechte angesprochen.

Ich sage das deshalb, weil in einer der Debatten bestritten wurde, daß das eine Menschenrechtsangelegenheit sei, und weil behauptet wurde, es sei nur eine bilaterale Angelegenheit. Meine Damen und Herren! Ich weise darauf hin, daß die damalige Abtrennung des Sudetenlandes wider den Willen der Abgeordneten und selbstverständlich auch wider den Willen der Bevölkerung geschah – erinnern Sie sich an die Resolution vom 31. Oktober 1918. Laut Friedensvertrag von Saint Germain wurde die Angliederung an Österreich nicht genehmigt.

Ich weise überdies darauf hin, daß in den Potsdamer Verträgen, die nach wie vor völkerrechtlich gültig sind, die Vertreibung von 18 Millionen deutschsprechenden Menschen aus ihrer Heimat und teilweise deren Tötung vertraglich festgehalten und daß das ebenso menschenrechtswidrig ist.

Meine Damen und Herren! Ich halte des weiteren fest, daß wir diese Dinge nicht verschweigen sollten. Denn wer Verbrechen verschweigt, der ist solidarisch mit diesen Verbrechen. Ich halte ebenso fest – ich habe das bereits letztes Mal gesagt –, daß ich Respekt und Achtung vor Menschen wie Simon Wiesenthal und anderen habe, die für ihre Ethnie und außerdem dafür eingetreten sind, daß das an diesen Menschen begangene Unrecht behoben wird. Ebenso sind wir verpflichtet, und genauso ist die Republik Österreich verpflichtet, angesichts des Unrechts, das an den vertriebenen Menschen begangen wurde, die sich nicht mehr wehren können und deren Gräber nicht einmal bekannt sind, für sie einzutreten. Deswegen haben wir folgenden Entschließungsantrag eingebracht:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Dr. Tremmel und Kollegen betreffend Aufhebung der menschenrechtswidrigen Beneš-Dekrete

Der Bundesrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird ersucht, im Zuge der EU-Beitrittsverhandlungen mit den beitrittswilligen Staaten das österreichische Interesse dahin gehend einzubringen, daß den Altösterreichern deutscher Muttersprache die ihnen zustehenden Rechte im Sinne international anerkannter Volksgruppenrechte nicht verwehrt werden, insbesondere aber, daß die menschenrechtsverachtenden Beneš-Dekrete in der Tschechischen Republik aufgehoben werden und daß die offene Frage der Eigentums- und Vermögensrückgabe der Heimatvertriebenen gelöst wird."

*****

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, diesem Entschließungsantrag, der mit den Vorlagen eingebracht wird, Ihre Zustimmung zu geben.

Im übrigen werden wir in diesen beiden Tagesordnungspunkten zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.42


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