Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 32

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Es ist beabsichtigt, bei Veränderung des Versichertenstatus sowohl in der gewerblichen Versicherung als auch in der bäuerlichen Versicherung die Subsidiarität schrittweise aufzulösen.

Ich bin sehr froh darüber, daß sich auch die Repräsentanten und Sprecher dieser Versichertengruppen im Sinne einer gesamten Fairness darüber einig waren, daß diese Bestimmung sukzessive in eine neue Rechtslage umgeleitet wird. Wir rechnen damit, daß wir bei den Betroffenen folgende Gruppen haben:

Nach unseren Unterlagen gibt es im Jahr 1999 bei den Bauern 3 250 Betriebsführer, im Jahr 2000 5 300 und im Jahr 2001 7 100. Es ist aber schwer abzuschätzen, in welchem Zeitablauf beziehungsweise wie schnell sich in diesem Bereich durch die individuelle Situation die neuen Rechtslagen für die einzelnen Betroffenen ergeben werden. Daher haben wir, wie ich meine, zu Recht lange Übergangsfristen für diese Personengruppe gewählt.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.

Wir kommen nun zur 13. Anfrage. Diese stellt Herr Bundesrat Dr. Tremmel. Ich darf ihn um die Verlesung bitten.

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet wie folgt:

814/M-BR/97

Welche Konsequenzen ziehen Sie aus dem neuen Rechnungshofbericht über die im Bundesvergleich weit überhöhten Kosten des Krankenhauswesens in Wien, insbesondere hinsichtlich "Geräteschwund", EDV-Kollaps, Nebenbeschäftigungen von Primarärzten und überhöhtem Personalstand im AKH?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Werter Herr Bundesrat! Ich bedauere, Ihnen zu dieser Frage inhaltlich keine Stellungnahme geben zu können, weil mir dieser Rechnungshofbericht bis dato nicht zur Verfügung steht, und ich daher auch keine Kenntnis vom Inhalt dieses Berichtes habe.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Ministerin.

Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Frau Bundesministerin! Ist Ihnen bekannt oder seit wann ist Ihnen bekannt, daß die Personalausstattung des Wiener AKH wesentlich über dem österreichischen Durchschnitt liegt? Warum wurden die Krankenanstalten etwa in den Bundesländern bezüglich ihres Personals wesentlich schlechter behandelt als die Wiener Anstalten? Ich füge noch im Sinne Ihrer Beantwortung bezüglich privater Sanatorien hinzu: Dort kommt man etwa durch die Reduzierung der Bettenkapazität sogar zu einem Personalabbau. Wie ist das im Sinne der Gleichbehandlung zu verstehen?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Werter Herr Bundesrat! Ich meine, nur Vergleiche zwischen Vergleichbarem sind fair. Universitätskliniken wie das AKH und Spitäler mit den gleichen Leistungen werden völlig gleich behandelt und sind auch von der Regelung des Gesundheitsplanes gleich betroffen. Ich glaube aber, daß man


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite