Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 35

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Meine Frage lautet daher: Sind Sie bereit, für eine Unfallversicherung zu sorgen, die den jetzigen bäuerlichen Gegebenheiten auch Rechnung trägt?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Bundesrat! Ich bin immer gesprächsbereit, wenn eine Versichertengruppe aufgrund einer besonderen Betroffenheit Wünsche artikuliert. Ich bin nach Maßgabe der Möglichkeit natürlich auch daran interessiert, eine gemeinsame Lösung zu finden. – Soweit ich informiert bin, sind diesbezügliche Gespräche mit dem Sozialversicherungsträger der Bauern im Gange. Wenn ich konkret mit diesbezüglichen Überlegungen konfrontiert werde, werde ich mich selbstverständlich politisch darum bemühen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.

Wir kommen zur 15. Anfrage. Diese stellt Frau Bundesrätin Giesinger. Ich bitte um die Verlesung.

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

811/M-BR/97

Erwarten Sie langfristig Mehrkosten in der Pensionsversicherung durch die Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in die Sozialversicherungspflicht?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Frau Bundesrätin! Zum ersten darf ich sagen, daß es für mich sehr wichtig gewesen ist, daß es gelungen ist, für geringfügig Beschäftigte eine Lösung zu finden. Ich möchte auch mit einigem Stolz festhalten, daß wir das erste europäische Land sind, das einerseits – ähnlich wie Deutschland – die Entwicklung der geringfügigen Beschäftigung in dieser Dimension hat und andererseits für diese atypischen Arbeitsverhältnisse nun eine sozialversicherungsrechtliche Lösung gefunden hat.

Im Arbeitsrecht hatten wir bereits in der Vergangenheit eine entsprechende Lösung. Ich betone das, weil ich auch Sie bitten möchte, wenn Sie mit geringfügig Beschäftigten Kontakt haben, sie auf ihre Rechte im Rahmen des Arbeitsrechtes zu verweisen. Es ist vielfach nicht bekannt, daß auch geringfügig Beschäftigte Anspruch auf einen 13. und 14. Monatsbezug haben. Es ist vielfach nicht bekannt, daß bei entsprechend langer Beschäftigung auch Abfertigungsansprüche bestehen. Ich glaube, es wäre wichtig, wenn Sie als Bundesrätin manchmal auch aufklärend wirken könnten, weil dies sehr wichtige Schutzbestimmungen sind.

Was die Mehrkosten für die Pensionsversicherung als solche betrifft, ist aus der heutigen Sicht finanziell nicht abzuschätzen, in welcher Form sich diese Mehrkosten entwickeln werden. Kurz- und mittelfristig sehe ich aber keine oder kaum Mehraufwendungen, da nur ein Bruchteil der betroffenen Personen in den kommenden Jahren in Pension gehen wird. Andererseits war es der politische Wille, daß wir langfristig auch geringfügig Beschäftigten einen Pensionsantritt ermöglichen und daß auch sie eine Pensionsleistung bekommen.

Es stehen quasi auf der einen Seite die Einnahmen aus der geringfügigen Beschäftigung auf der Arbeitnehmer- und auf der Arbeitgeberseite durch die Sozialversicherungspflicht bei der Lohnsumme für die geringfügig Beschäftigten und auf der anderen Seite eine perspektivische, langfristige Entwicklung: die Option, sich auch bei geringfügiger Beschäftigung Pensionsversicherungszeiten zu erwerben, sodaß Pensionslücken geschlossen werden und langfristig eigenständige Ansprüche entstehen.


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