Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 34

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Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Bundesrat! Auf diese Frage bin ich vorbereitet und kann Ihnen die genauen Zahlen nennen. Die Entwicklung der anerkannten Arbeitsunfälle im engeren Sinne und der Wegunfälle in den letzten Jahren sieht wie folgt aus. Ich darf Ihnen zuerst die Zahlen der Arbeitsunfälle zur Kenntnis bringen: 1994: 171 361, 1995: 163 677, 1996: 155 076. – Sie sehen, es gibt eine sinkende Tendenz, was ich als sehr erfreulich empfinde.

Ich ziehe daraus den Schluß, daß unsere Bemühungen im Arbeitnehmerschutz Früchte tragen.

Bei den Wegunfällen ist folgende Entwicklung festzustellen: 1994: 17 016, 1995: 17 965, 1996: 16 924. – Eine Erklärung für diese Entwicklung kann ich ehrlich gesagt nicht geben. Ich könnte höchstens Vermutungen darüber anstellen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin. Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

Bundesrat Erich Farthofer (SPÖ, Niederösterreich): Frau Bundesministerin! In welchen Branchen ereignen sich die meisten Arbeitsunfälle?

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Die meisten Arbeitsunfälle finden wir leider im Bereich des Bauwesens vor, was im wesentlichen arbeitsbedingt ist. Wir haben auch im Bereich des Verkehrs, und zwar bei Berufskraftfahrern, erhebliche Arbeitsunfälle, müssen aber auch im Fremdenverkehrsbereich, im engeren Sinne im Gaststättenbereich, eine überproportionale Zahl an Arbeitsunfällen feststellen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Ministerin.

Eine weitere Zusatzfrage wird von Herrn Bundesrat Weilharter gewünscht. – Bitte.

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Bundesministerin! Die meisten Unfälle passieren in den Haushalten. Es ist unbestritten, daß die Hauptbetroffenen die Frauen und Kinder sind. Könnten Sie sich vorstellen oder werden Sie dafür sorgen, daß die sogenannten Haushaltsunfälle auch sozialrechtlich den Arbeitsunfällen gleichgestellt werden?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Unfälle, die in der Freizeit passieren, werden, was den medizinischen Bereich, den Betreuungsbereich und den Gesundungsbereich betrifft, in gleicher Weise bewertet und beurteilt wie Arbeitsunfälle. Auch die Opfer von Haushaltsunfällen werden im Rahmen der Krankenversicherungsleistungen völlig gleich behandelt wie alle anderen Unfallopfer.

Der einzige Unterschied zwischen einem Arbeitsunfall und einem Unfall im Freizeitbereich ist der, daß bei einem Arbeitsunfall auch eine entsprechende Unfallrente anfällt, weil diesem Geschehen ein Versicherungsverhältnis vorgelagert ist. Ich betrachte diese unterschiedliche Auswirkung als sachlich gerechtfertigt und glaube daher, daß im Rahmen einer Wiederherstellung der Gesundheit die jetzigen rechtlichen Bedingungen für Freizeitunfälle ausreichend sind.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.

Eine weitere Zusatzfrage wird von Herrn Bundesrat Rodek gewünscht. – Bitte.

Bundesrat Peter Rodek (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Seit nunmehr 20 Jahren gibt es die bäuerliche Unfallversicherung. Aber während sich in dieser Zeit die Land- und Forstwirtschaft rasant weiterentwickelt hat, ist die bäuerliche Unfallversicherung stehengeblieben, wobei ich festhalten und feststellen möchte, daß neben dem menschlichen Leid, das von Unfällen verursacht wird, auch große finanzielle Einbußen mit einem Unfall verbunden sind.


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