Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 37

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ein Leben lang geringfügig beschäftigt werden wird, sondern daß nur Phasen des Lebens mit geringfügigen Beschäftigungszeiten verbunden sein werden, und dementsprechend wird sich dann für die Gesamtbemessung der Pension eine andere Auswirkung ergeben, weil sich auch andere Bemessungsgrundlagen darstellen. Eine klare Bezifferung der Auswirkungen, hochprojiziert auf das Jahr 2020, würde ich derzeit verantwortungsbewußt nicht wagen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesminister.

Die Fragestunde ist damit beendet.

Einlauf und Zuweisungen

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Eingelangt ist ein Beschluß des Nationalrates vom 14. November 1997 betreffend das Bundesfinanzgesetz 1998. Dieser genannte Beschluß unterliegt im Sinne des Artikels 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates.

Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung des vorliegenden Beschlusses durch den Bundesrat ist daher nicht vorgesehen.

Den eingelangten Selbständigen Antrag der Bundesräte Dr. Hummer, Haselbach, Weiss, Bieringer, Kone#ny, Dr. Riess-Passer betreffend Änderung der Bundesrats-Geschäftsordnung 1988 hat der Herr Präsident dem Geschäftsordnungsausschuß zur Vorberatung zugewiesen.

Eingelangt sind weiters jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Der Herr Präsident hat diese Beschlüsse sowie den Bericht der Volksanwaltschaft 1996 und die bereits früher eingelangten und zugewiesenen Anträge 99/A (E), 100/A und 102/A (E) den in Betracht kommenden Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen darüber abgeschlossen und schriftliche Ausschußberichte erstattet.

Der Herr Präsident hat all diese Vorlagen sowie die Wahl eines Ordners für den Rest des 2. Halbjahres 1997 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Bitte, Herr Dr. Tremmel.

Einwendungen gegen die Tagesordnung

10.54

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Ich erhebe namens der freiheitlichen Bundesratsfraktion Einwendungen im Sinne der §§ 39 und 41 der Geschäftsordnung hinsichtlich des Punktes 3 unserer Tagesordnung.

Wenn Sie die Beratungsstücke anschauen, dann sehen Sie in den Vorlagen: 3. Budgetbegleitgesetz. Auf der Tagesordnung ist dieses als 2. Budgetbegleitgesetz genannt. Es müßte natürlich auch ein 1. Budgetbegleitgesetz geben, das teilweise im Nationalrat beschlossen wurde und von dem erhebliche Teile, nämlich die Frage der ÖBB-Bediensteten, nach wie vor in Verhandlung sind.

Wir Freiheitliche erachten es als eine Mißachtung der fundamentalen Rechte der Bundesräte, daß hier ein Stückwerk, das zwar mit dem 1. Budgetbegleitgesetz vernetzt ist, vorgelegt wird, da das 1. Budgetbegleitgesetz, in dem die maßgeblichen Punkte der Pensionsreform behandelt werden, hier noch nicht in Behandlung stand.

Ergo dessen verlange ich namens meiner Fraktion die Absetzung dieses Stückes und ersuche weiterhin, darüber eine Debatte abzuführen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.56


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