Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 68

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mende Generation. Es werden folglich weiterhin Lasten der Gegenwart auf die Zukunft abgeschoben. – Auch das wird mit diesem Gesetz erreicht. Die Sparsamkeit steht nicht im Vordergrund. Wir erkennen daher in diesem Gesetz eine Pflichtübung und das Schaffen von Druckerschwärze.

Das Bundesfinanzgesetz 1998 sowie die dazugehörenden Begleitgesetze sind nicht nachvollziehbar, unter anderem deshalb nicht, weil zwei Begleitgesetze noch gar nicht behandelt sind. Es werden budgetwirksame Änderungen in 19 Bundesgesetzen vorgenommen. Wir müssen diese gemeinsam mit dem noch nicht zum Gesetz gewordenen 1. Budgetbegleitgesetz, die Beamtenpensionen betreffend, und dem Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz sehen, die uns noch nicht vorliegen, was unser Kollege Kone#ny sowie einige Kollegen auch im Nationalrat sehr richtig erkannt haben. Er hat verlangt, daß man das daher im Bundesrat nicht behandeln sollte. Allerdings wollte er dies heute aus irgendwelchen Gründen, die mir nicht bekannt sind – er ist sonst ein sehr korrekter Mensch, und er kennt diese Sachen –, nicht eingestehen.

Kommen uns nicht Zweifel, ob die dort vorgeschlagenen Maßnahmen als Reform bezeichnet werden können und langfristig zur Sicherung der Pensionen beitragen werden? Die Ähnlichkeit mit den vielen Sozialversicherungsgesetz-Novellen – es sind jetzt schon 53 – scheint mir bald erkennbar zu sein. Ist diese Regierungsvorlage als Fortsetzung des BKK – Budgetkonsolidierungskurs – der Bundesregierung erkennbar? – Ich glaube nicht. Dazu gehört einmal mehr festgehalten: Die Staatsschulden und dieses Defizit wurden von dieser Bundesregierung, meine Damen und Herren, und von ihren farbgleichen Vorgängern verursacht. Die vorgegebene Konsolidierung der Staatsfinanzen beruht auf Steuer- und Abgabenerhöhungen, zum Großteil zumindest.

Anläßlich der Strukturanpassungsgesetze 1996 wurde seitens der Bundesregierung festgestellt, daß es sich zu zwei Dritteln um ausgabenseitige und zu einem Drittel um einnahmenseitige Maßnahmen handelt. Das tatsächliche Verhältnis beträgt jedoch günstigstenfalls 50 zu 50.

Ein Expertenhearing, welches hier im Haus am 22. Oktober stattfand, ist uns dazu noch in Erinnerung. Um diesen – wie die Regierung meint – erfolgreichen Kurs zu flankieren, sind in dieser Vorlage natürlich vermeintliche richtungsweisende Vorgaben enthalten.

Erstens wird der Katastrophenfonds neuerlich zur Kasse gebeten. Wie oft noch? Dieser Fonds schreit förmlich nach einer Reform. Er wird doch als Melkkuh für die Budgetkonsolidierung mißbraucht.

Die Gebührensätze werden im Durchschnitt um bis zu 50 Prozent erhöht. Die längst fällige Gebührenreform, die den Arbeitsaufwand berücksichtigen soll, wie es auch die Arbeiterkammer fordert, ist nicht in Sicht. Es ist ein Glück, daß die Bundesverwaltungsabgabenordnung, welche Amtshandlungen des Bundes bis zu 1 900 Prozent verteuert, noch nicht wirksam ist. Noch nicht!

Bei der Forderung nach einer Förderung von sogenannten Kleinmedien zeigt man sich sehr zugeknöpft.

Steuerguthaben dürfen nunmehr nach der Novelle des Bundeshaushaltsgesetzes § 16 kassamäßig verbucht werden. Dies bringt 15 Milliarden Schilling. Ob Eurostat dazu eine nachvollziehbare Entscheidung trifft, ist noch nicht ausgemacht. Es ist dies ein unverzinster Kredit des Steuerzahlers an den Staat. Es ist dies auch ein herrliches Beispiel für die sogenannte kreative Buchhaltung.

Als positiv will ich die Nichtvalorisierung der Parteienförderung werten.

Daß § 14 des Bundeshaushaltsgesetzes, der die Darstellung der finanziellen Auswirkungen von zwischenstaatlichen Vereinbarungen novelliert, und Artikel 15 a der Bundesverfassung, Vereinbarungen mit den Ländern, erweitert werden und präziser sein sollen, wird uns und soll uns freuen, wenn es zutrifft.


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