Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 67

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unserer Tagesordnung als 2. Budgetbegleitgesetz genannt, aber in den Vorlagen des Nationalrats steht: 3. Budgetbegleitgesetz.

Was behandeln wir also eigentlich? – Am Inhalt ändert sich nichts, das gebe ich zu. Aber das ist reiner Zufall, muß ich schon fast sagen, aber es sind zwei verschiedene Budgetbegleitgesetze, die wir hier heute behandeln. Warum das so ist, konnte mir niemand im Hohen Haus erklären. Ich führe es aber nicht auf einen Druckfehler zurück, das muß ich schon sagen, denn das gibt es auch hie und da, und die sind vielleicht am ehesten entschuldbar.

Präsident Neisser erkennt das gegenseitige Mißtrauen als Grundlage unserer Gesetzgebung. Ja, das wird wahrscheinlich so sein, und zwar möglicherweise am ehesten zwischen den Koalitionspartnern, denn wir Oppositionsparteien tun uns da ein wenig leichter, wir können unser Mißfallen offen ausdrücken, die Koalitionsparteien müssen sich mit der einen Hand tatschkerln, während sie sich mit der anderen bereits auf den Rücken klopfen. Dieses Mißtrauen könnte auch zu einem dieser Kompromisse führen, die ich angeführt habe, die nicht tragbar sind und die eigentlich eine richterliche Auswertung der Umsetzung der Gesetze erfordern.

Sollten jemals die Bürger diesen heute zu behandelnden Gesetzestext lesen, müßten sie zumindest die Ehrlichkeit dieses Gesetzes bezweifeln.

Ich komme noch auf die Ehrlichkeit dieses Gesetzes zurück, welches Einsparung und so weiter behandelt.

Es werden, wie ich schon sagte, in diesem Gesetz 19 Gesetze mehr oder minder novelliert, mehr Artikel 3 und Artikel 10 dieses Gesetzes, minder die Artikel 5, 17, 18 und 19, wobei sich die Worte mehr oder minder auf die Textstellen beziehen, nicht auf die finanziellen Auswirkungen. Es erzeugt schon ein Gesetz eine Gesetzesflut, welche den vermeintlichen Vorteil bietet, daß die Lückenhaftigkeit durch mangelnde Rechtssicherheit überdeckt wird. Oder, um mit Norbert Leser zu sprechen, es ist dieses Gesetz mit den 19 Gesetzesnovellen eine De-facto-Kapitulation des Parlaments gegenüber der Regierung. Bitte, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, kapitulieren Sie! Wir von der Opposition kapitulieren nicht. Das möchte ich hier klar gesagt haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Als budgetpolitische Zielsetzungen nennt das Bundesfinanzgesetz 1998, daß es – das ist interessant – das erklärte und prioritäre Ziel der Träger der österreichischen Budgetpolitik ist, an der Wirtschafts- und Währungsunion ab Eintritt in die dritte Stufe, also per 1. Januar 1999, teilzunehmen. Es hat mich immer schon gefreut, daß wir uns, wenn wir ein Gesetz machen oder ein Budget erstellen, an einer für mich nicht akzeptablen Oberbehörde orientieren. Wir stehen hier als österreichischer Gesetzgeber, aber nicht als Unterläufel für die EU. Man behandelt uns hier, als ob wir Unterläufel der EU wären. Ich wehre mich dagegen. Wehren Sie sich nicht, das fällt auf Sie zurück.

Dem Wirtschaftsstandort Österreich sollen durch eine Wirtschaftsoffensive, durch eine Technologie- und Exportoffensive Impulse gegeben werden. – Das ist ein weiterer Beweggrund. Wer es merkt, merkt es eben. Aber man liest in der Zeitung vielfach anderes. (Bundesrat Payer: Neueste Wirtschaftsdaten!)

Drittens: Die Verteilungsgerechtigkeit soll sozial und ausgewogen im Vordergrund stehen. Ich glaube, das ist ein berechtigter Wunsch. Ob es in diesem Bundesfinanzgesetz und seinen Begleitgesetzen gelingen wird, wage ich ehrlich zu bezweifeln.

Die Einnahmen sollen durch Adaptionen gesteigert werden. – Ich glaube eher, die Einnahmen werden durch Steuerfindung gesteigert.

Der Staat soll schlanker und effizienter gemacht werden, und die Ausgaben sollen eingebremst werden.

In der heutigen Ausgabe der "Presse" können wir lesen, daß Schulden unsozial und ungerecht sind, denn sie wachsen wie der Krebs. Die Schulden einer Generation belasten voll die kom


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