Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 72

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sofort spürbarste Maßnahme für die Bevölkerung. Allerdings ist hierzu anzumerken, daß es die letzte Tarifanpassung im Jahr 1984 gegeben hat.

Positiv anzumerken ist die Förderung der politischen Bildungsarbeit und die Publizistikförderung, die im wesentlichen auf dem Stand von 1997 gesichert werden konnten. Mehrfachförderungen einer Zeitschrift sind in Hinkunft nicht mehr möglich.

Ebenfalls sehr wichtig erscheint mir, daß künftig periodische Druckschriften, die den gewaltsamen Kampf gegen die Demokratie und den Rechtsstaat zum Inhalt haben, von jeglicher Förderung ausgeschlossen sind.

Änderungen im Finanzausgleichsgesetz betreffen einen Vorwegabzug von 100 Millionen Schilling zugunsten der Präventivmedizin. Weitere Umschichtungen sollen den Einnahmenausfall kompensieren, von dem der Bund durch die Senkung der Straßenbenützungsabgabe betroffen ist. Außerdem sind die Finanzzuweisungen des Bundes an die Länder zur Förderung der Landwirtschaft für die Jahre 1999 und 2000 geregelt.

Das Bundeshaushaltsgesetz regelt jetzt die finanziellen Auswirkungen neuer gesetzlicher Maßnahmen. Bisher war das teilweise mangelhaft oder fehlte überhaupt. Zur Stärkung des Kostenbewußtseins und auch aus Gründen der gebotenen Transparenz sind auch die Kosten, die in der Verwaltung beim Gesetzesvollzug entstehen, von Bedeutung.

Es ist dies eine ganz normale betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise. Der Begriff "finanzielle Auswirkungen" ist daher als Oberbegriff zu verstehen, der sowohl Ausgaben und Einnahmen als auch Kosten und Erlöse umfaßt. Hinzu kommt, daß die Darstellung der finanziellen Auswirkungen neuer Maßnahmen bedarf. Dies trifft nicht nur den Bundesbereich, sondern auch die Länder.

Beim Familienberatungsförderungsgesetz wird die Finanzierung der Beratungsstellen flexibler gehandhabt – das heißt, weg von den starren Obergrenzen, hin zur Förderung je nach Bedarf. In den letzten Jahren sind von einzelnen Beratungsstellen besondere Schwerpunkte gesetzt worden, die dann aufgrund des vorgegebenen starren Finanzrahmens nicht mehr zu finanzieren waren. Mit der Gesetzesänderung soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, mehrere Standorte, die für sich alleine die Förderungskriterien nicht erfüllen, gemeinsam als Familienberatungsstellen zu fördern. Damit wird auch an kleinen Standorten eine entsprechende Flexibilität erreicht.

Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz bringt eine Gleichstellung der gebührenrechtlichen Situation beim Liegenschaftserwerb.

Budgetkonsolidierung, meine Damen und Herren, geht nicht von heute auf morgen, sondern nimmt einen gewissen Zeitraum in Anspruch, in dem von Zeit zu Zeit regelnd eingegriffen werden muß. Der Herr Bundesminister hat im Nationalrat bereits darauf hingewiesen, daß eine radikale Trendumkehr völlig unmöglich ist, da gewaltige Veränderungen im sozialen Gefüge unseres Staates die Folge wären.

Meine Damen und Herren! Wir sind mit den heute zu beschließenden Maßnahmen auf dem richtigen Weg. Meine Fraktion wird daher dem vorliegenden 2. Budgetbegleitgesetz die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

13.47

Präsident Dr. Günther Hummer: Zu Wort gemeldet hat sich weiters Herr Bundesrat Engelbert Weilharter. Ich erteile es ihm.

13.47

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Das vorliegende Budgetbegleitgesetz ist nicht nur ein Traumbüchlein des Finanzministers, sondern die Ermächtigung durch das Parlament, den Bürger weiterhin abzukassieren.


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