Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 78

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Mittlerweile ist schon offenkundig, daß man sich betreffend dieser Materie in einer koalitionären Spannung befindet. Ich weiß nicht, ob in diesem Zusammenhang der Vermittlungsausschuß einberufen werden wird, damit man mit dieser Materie zu Rande kommt. Aber Spaß beiseite, meine Damen und Herren: Sie sind nach wie vor die Parlamentarier – ebenso wie die Damen und Herren Nationalräte – , die diese Gesetze initiieren und beschließen! Im Lichte dessen muß ich Ihnen die Frage stellen: Wieso lassen Sie sich das vorlegen?

Ich habe heute schon das Buch von Herrn Professor Tomandl zitiert, gemäß welchem einerseits der Nationalrat zu einer Abstimmungsmaschinerie und andererseits wir zu einer Apportiermaschinerie beziehungsweise zu parteipolitischen Taktikspielchen degradiert werden.

Die "Oberösterreichischen Nachrichten" titeln heute: "Bundesrat als Spielwiese für Parteitaktik." In diesem Artikel heißt es – ich zitiere – : "Der Bundesrat, jene im politischen Hinterhof angesiedelte zweite Kammer des Parlaments, bekommt wieder einmal zu spüren, was er gilt – wenig. Es sei wohl ,verständlich und legitim’, sagt Günther Hummer, ,ein politisch beschicktes Organ wie den Bundesrat für ein solches taktisches Manöver einzusetzen. Zumal wir nun einmal in einem Parteienstaat leben, der sich in allen Verästelungen unserer Verfassung manifestiert.’" – Das ist ein sehr offenes Bekenntnis zum Parteienstaat!

Weiter ist in diesem Artikel in den "Oberösterreichischen Nachrichten" zu lesen: ",Andererseits’, wendet der Präsident des Bundesrates ein, ,geht das natürlich an den Aufgaben und Zielen einer Länderkammer vorbei.’" – In diesem Punkt bin ich nicht seiner Meinung, denn die Budgetbegleitgesetze belasten mit ihren Auswirkungen natürlich in einem außerordentlichen Ausmaß auch die Länderbudgets und werden sie auch in Zukunft belasten. – Ich komme dann noch auf die Konvergenzkriterien zu sprechen.

Meine Damen und Herren! Zur politischen Vorgangsweise: Am 2. Dezember tagt der Verkehrsausschuß. Sie müßten diese Materie also nächste Woche zuweisen. Am 11. 12. tagt das Plenum des Nationalrates. Im Hinblick darauf frage ich Sie, meine Damen und Herren, ob Sie das der Öffentlichkeit gegebene Versprechen einhalten können, die Pensionsreform inklusive Budgetbegleitgesetze über die Bühne zu bringen. – Ich nehme an, daß Sie das aufgrund dieser Terminvorgabe nicht schaffen werden! Dann seien Sie aber zumindest so ehrlich und sagen Sie der Öffentlichkeit, meine Damen und Herren, daß in diesem Zusammenhang das parteitaktische Spiel im Vordergrund steht und die Demokratie ein noch wesentlich größeres Dilemma erleiden wird als etwa bei der StVO-Novelle oder bei der Kfz-Novelle, Stichwort: 0,5 oder 0,8 Promille. – In diesem Fall geht es wirklich ums Eingemachte.

Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir, nun ein bisserl auf diese Materie zu sprechen zu kommen. Kollege Payer hat gesagt, daß wir uns hinsichtlich der Budgetsanierung auf gutem Kurs befinden. Er hat gemeint, es sei ein gutes Paket, abgesehen von formalen Dingen, die nicht stimmen, daß zum Beispiel "3. Budgetbegleitgesetz" auf der Vorlage steht, während es auf unserer Tagesordnung als "2. Budgetbegleitgesetz" bezeichnet wird. – Prüfen wir also, ob wir auf gutem Kurs sind!

Die Konvergenzkriterien – so wurde gesagt – seien erfüllt. – Ich frage Sie, Herr Staatssekretär: Beträgt unsere Gesamtverschuldung nunmehr 60 oder 65 Prozent im Vergleich zum BIP? Oder: Beträgt die Neuverschuldung 2,6 Prozent oder schon etwas über 4 Prozent? Zu dem Defizit in Höhe von 67,3 Milliarden Schilling kommen dazu: 1 Milliarde Schilling: GSVG/Landwirtschaft – höhere Versicherungsbeiträge; 4,5 Milliarden: Tabak-/Einfuhrumsatzsteuer – Zigaretten; 1,5 Milliarden Schilling: Versicherungssteuer – vorgezogene Einhebung; 1,2 Milliarden Schilling: Stempelmarken – Gebührenerhöhung um 50 Prozent; 1,8 Milliarden Schilling: Bausparen – Senkung der Prämie; 15,8 Milliarden Schilling: Steuerguthaben aus Einnahmen – sehr fein, hier werden sehr brave und ordentliche Einkommensteuerpflichtige zur Kasse gebeten! –; 3 Milliarden Schilling: Sonderdividende der Oesterreichischen Nationalbank; 3,1 Milliarden Schilling: Sistierung der Freibeträge für 1998; 3 Milliarden Schilling: 5prozentiger Zuschlag zur ESt- und KÖSt-Vorauszahlung; 6 Milliarden Schilling: Nichtanerkennung der Verlustvorträge bei den Vorauszahlungen; 9 Milliarden Schilling: ASFINAG Ausgliederung; 7,2 Milliarden Schilling: Zahlung des


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