Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 90

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Bereich der Bausparkassen getätigt wurden. Damit konnten 20 000 neue Wohneinheiten geschaffen werden. Wenn man dies auf Arbeitsplätze umlegt, kann man sagen, daß es dadurch möglich war, 70 000 Arbeitsplätze zu sichern.

Meine Damen und Herren! Noch im Dezember erwarten die Bausparkassen die erste Million Wohneinheit, die sie finanzieren. Das heißt, es wird im Dezember im Bereich ein historisches Ereignis erwartet.

Mit dieser Novelle wird mehr Flexibilität für die Bausparer sowie verstärkter Mitteleinsatz im Wohnbau erreicht. Aber auch dem Konsumentenschutz wird Rechnung getragen, indem nunmehr die effektive Verzinsung ausgewiesen werden muß. Das heißt, es kann künftig der Bausparer zwischen den einzelnen Bausparkassen entsprechend vergleichen.

Ich glaube, es ist auch wesentlich – das haben auch die Vorredner erwähnt –, daß es nunmehr für die Bausparkassen die Möglichkeit der Wertpapieremissionen gibt, daß die Einschränkung der Laufzeit und die Einschränkung auf Schuldverschreibungen wegfällt, somit den Bausparkassen neue Möglichkeiten für Finanzmittel gegeben werden.

Auch wurden die Möglichkeiten des Garantiegeschäftes entsprechend dem Bankwesengesetz neu geregelt. Es gibt neue Sicherstellungsformen. Das heißt, es können auch Gemeinden entsprechende Haftungen übernehmen, was gerade im städtischen Wohnbaubereich, was gerade im genossenschaftlichen Wohnbaubereich sehr wichtig ist.

Wie gesagt, es wird nunmehr dem Konsumentenschutz Rechnung getragen, indem den Bausparkassen die Darstellung der Veränderung der Kreditzinsen beziehungsweise der echten Kosten gesetzlich vorgeschrieben wird.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß diese Novelle wesentlich dazu beitragen wird, die Wohnbauleistungen zu verbessern, das Ost-West-Gefälle zu mildern. Es ist so, daß im Westen mehr Eigenheime finanziert werden und im Osten aber die Bausparer leben. Rund 4 Millionen der 5 Millionen Bausparer kommen aus dem städtischen Bereich. Für diese bestehen nunmehr neue Möglichkeiten der Althaussanierung oder der Finanzierung entsprechender Genossenschaftswohnungen im städtischen Bereich.

Mit unserem Ja zur Novelle zum Bausparkassengesetz legen wir, so glaube ich, alle ein Bekenntnis zum Eigentum ab. Es sind heute das Bausparen – Sie brauchen nur in der Finanzbeilage der "Presse" von vor wenigen Tagen nachzulesen – durch die Verzinsung mit 5,9 Prozent noch immer eine der attraktivsten Sparformen in Österreich.

Ich möchte Frau Kollegin Riess-Passer beruhigen: Es ist auch geplant, wenn der Euro ab 1. 1. 1999 eingeführt wird, daß die förderbare Beitragsleistung auf 13 800 S erhöht und damit an 1 000 Euro angepaßt wird. Das heißt, es ist also schon vorgesehen, daß mit Einführung des Euro eine entsprechende Anpassung erfolgt.

Ich glaube, mit dieser Novelle legen die Regierungsparteien ein Bekenntnis zum Eigentum ab. Es ist ein gemeinsamer positiver Schritt. Es sind Anreize für die Sparer gegeben. Daher können wir dieser Novelle gerne die Zustimmung erteilen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.14

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Freiberger. – Bitte.

15.14

Bundesrat Horst Freiberger (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Im Juli des heurigen Jahres gab es von Finanzminister Edlinger und der Arbeitsgemeinschaft österreichischer Bausparkassen eine gemeinsame Presseinformation, mit Schlagzeilen versehen, wie etwa "Bausparkassen mit Bausparreform zufrieden" oder "Bausparsystem wird nicht weiter beschnitten, sondern


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