Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 94

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4. Zumindest die quasi-privatwirtschaftliche Tätigkeit der AMA und ihrer Tochtergesellschaft Agrarmarkt Austria Marketing Ges.m.b.H. mit Hilfe der gesetzlich festgeschriebenen bäuerlichen AMA-Beiträge entzieht sich der parlamentarischen Kontrolle.

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Wir haben diesen Antrag eingebracht und hoffen auf Zustimmung zu diesem Einspruchsantrag, weil wir darin die Möglichkeit sehen, die Bauern vor weiteren Angriffen durch die Regierung, durch den Gesetzgeber zu schützen.

Nun inhaltlich ein paar Worte zum AMA-Gesetz. Zusätzlich zu dem gestellten Antrag geht es viel mehr noch um die Pensionsrücklagen. Ob es sich jetzt um 400 Millionen Schilling oder nur um 288 Millionen Schilling handelt, ob dieser Betrag woanders verwendet wurde, das bedarf sicherlich einer Aufklärung.

Doch eines ist mir als bäuerlichem Berufsvertreter sehr wichtig, nämlich festzustellen, daß es sich da ausschließlich um Konsumenten- und Bauerngelder handelt, meine Damen und Herren! Diese Gelder der Fonds wurden eben aus Beiträgen der Konsumenten und aus Beiträgen der verarbeitenden Industrie, sprich Mühlen et cetera, einbezahlt. Jeder, der sich ein klein wenig mit dieser Problematik beschäftigt, weiß ganz genau, daß der Betrag, den die Mühlen bei der Vermahlung von Weizen vorgeschrieben bekommen haben, von den Erzeugerpreisen abgezogen wurde.

So handelt es sich letztendlich wiederum um Bauerngelder, die – versteckt in diesen Maßnahmen – den Bauern von den Politikern entzogen wurden. Es versteckt sich der Bauernbund, die gesamte Bundesregierung hinter diesem Geldentzug gegenüber den Bauern. Man kann sogar sagen, sie stehlen so Bauerngelder.

All das, meine Damen und Herren, wird damit legalisiert. Jetzt werden diese Gelder umgeschichtet. Diese 400 Millionen Schilling werden zur Verwaltung in der AMA verwendet. Eine Frage im Ausschuß wurde von Beamten des Ministeriums auch richtig beantwortet: Würde diese Umschichtung im Jahr 1998 nicht stattfinden, hätte das Agrarbudget des Ministeriums um diese 400 Millionen Schilling erhöht werden müssen.

Man kann also auch sagen, daß aufgrund dieser Umschichtung im Agrarbudget letztendlich wieder Bauerngelder gekürzt wurden. Das ist sicherlich nicht im Interesse der heimischen Bauern und kann daher von uns Freiheitlichen nicht gutgeheißen werden. Wir verurteilen diese Maßnahmen von ÖVP und SPÖ aufs schärfste.

Ein weiterer Punkt ist die Tierkennzeichnungsverordnung, die jetzt EU-weit ihren Niederschlag findet und gegen die es schon sehr heftige Beschwerden und Einsprüche gibt. Ich spreche von der Milchwirtschaft, von den Zuchtbetrieben. Da wird umgestellt. Die bisherige Kennzeichnung war die Tätowierung und eine angebrachte Ohrmarke. Jetzt stellt man auf EU-System um. Zwei Ohrmarken reichen aus, es gibt keine Tätowierung mehr. Ich spreche nicht alleine von der Möglichkeit, daß damit der Manipulation wieder Tür und Tor geöffnet wird. Das wird auch von Zuchtverbänden unterstrichen.

Ich glaube, durch diese Maßnahme aufgrund des Beitritts zur EU, den ihr uns alle so eingeredet habt – diesem Ruf sind leider Gottes viele Bauern gefolgt, und sie sagen jetzt schon, diese haben uns "hineintheatert" –, haben wir einen Schritt zurück gemacht. Von einer guten Regelung, von der bestehenden Möglichkeit, die Kontrolle zu sichern, sind wir abgegangen. Das ist nicht im Sinne einer ordentlichen Politik, wie wir Freiheitlichen sie uns wünschen würden.

Ein weiterer Punkt, was die Tierkennzeichnung betrifft, sind eben diese Ohrmarken. Es sind zirka 2 Millionen Stück erforderlich. Mir wurde im Ausschuß Gott sei Dank bestätigt, daß es sich um einen Investitionsbetrag in der Höhe von 14 Millionen Schilling für diese 2 Millionen Ohrmarken handelt. (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Penz. ) Passen Sie genau auf, Herr Kollege Penz! Sie haben im Ausschuß auch nicht aufgepaßt, sonst hätten Sie gehört, wie der


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