Es entspricht den versicherungsmathematischen und rechtlichen Voraussetzungen, jene Rückstellungen zu bilden, die aus betriebswirtschaftlichen und handelsrechtlichen Gegebenheiten notwendig sind. Darüber hinaus darf ich auf die Ausführungen in der Regierungsvorlage verweisen und auch auf die Beratungen im Ausschuß, weil da ausreichend Auskunft gegeben wurde.
Ich möchte aber doch auch noch auf die parlamentarische Kontrolle zu sprechen kommen, weil auch erwähnt wurde, daß die Kontrolle des Rechnungshofes nicht ausreichend gegeben sei. Laut § 20a des AMA-Gesetzes unterliegt die gesamte AMA-Gebarung der Kontrolle des Rechnungshofes, und damit ist für die AMA und die AMA-Marketing-GesmbH auf diesem Wege die parlamentarische Kontrolle gegeben. Ich glaube, damit auch für jene Damen und Herren, die diesbezüglich Bedenken hatten, eine klare Auskunft gegeben zu haben.
Es wurden jetzt von Herrn Bundesrat Harring einige Fragen gestellt. Ich möchte nur zu einigen wenigen, aber doch wichtigen Stellung nehmen.
Es wurde gefragt, welche Wirtschaftstreuhänder, wenn es welche gegeben hat, die jeweiligen Bilanzen gegengezeichnet haben und ob es diese Bilanzen überhaupt gegeben hat. Ich darf Ihnen folgendes berichten: Es gab eine Eröffnungsbilanz zum 1. 7. 1993, die von der KPMG Alpen-Treuhand GesmbH erstellt wurde. Es gab einen Jahresabschluß zum 31. 12. 1993, der von Price Waterhouse gegengezeichnet wurde, einen Jahresabschluß zum 31. 12. 1994, der ebenfalls von dieser Wirtschaftsprüfungskanzlei gegengezeichnet wurde. Gleichermaßen gilt dies für den Jahresabschluß zum 31. 12. 1995. Der Jahresabschluß zum 31. 12. 1996 wurde von der TPA Control WPrüfungs GmbH gegengezeichnet. Ich hoffe, daß diese Ausführungen für Sie interessant gewesen sind.
Es wurde auch auf die Mitarbeitersituation Bezug genommen. Ich möchte die Fragestellung noch einmal wiederholen: Wie viele Personen aus den ehemaligen Vorgängerfonds der AMA haben Anspruch auf eine Pension aus den Fondsrücklagen, die bis jetzt von der AMA treuhänderisch verwaltet werden? – Es sind dies aus dem Getreidewirtschaftsfonds 129, aus dem Milchwirtschaftsfonds 223 und aus dem Mühlenfonds 8. Insgesamt sind dies 360.
Es ist auch die Frage gestellt worden, wie viele pensionsanspruchsberechtigte Personen im Verwaltungsrat der AMA saßen oder sitzen und den AMA-Vorstand kontrollieren und wann sich die Zusammensetzung im Verwaltungsrat ändert? – Sehr geschätzte Damen und Herren! Es sitzen und saßen niemals ehemalige Fondsbedienstete mit Anspruch auf Zusatzpension in diesem Rat. Ich glaube, auch das ist eine wichtige Klarstellung.
Als letztes möchte ich auch noch eine Information zu folgender Frage geben: Wie viele der Pensionsanspruchsberechtigten beziehen bereits eine Fondspension, und sind darunter auch Mitglieder des Verwaltungsrates? – Es sind dies zum 31. 10. 1997 aus dem Getreidewirtschaftsfonds 59 Pensionsbezieher, aus dem Milchwirtschaftsfonds 128, aus dem Mühlenfonds 5, in der Gesamtheit sind dies 192. Darunter sind keine Mitglieder des Verwaltungsrates.
Sehr geschätzte Damen und Herren! Es wurde mir von Ihnen, Herr Bundesrat, zuerst die Bitte übermittelt, ich möge an den Herrn Landwirtschaftsminister einen konkreten Fall weitergeben und ihn bitten, hier tätig zu werden. Ich konnte aus den Ausführungen aber nicht erkennen, welcher konkrete Fall dies ist und habe daher auch nicht die Möglichkeit, dieses zu tun. Trotzdem habe ich Ihren Ausführungen entnommen, daß dieser Fall bereits im Landwirtschaftsministerium von kompetenten Beamten und dem Herrn Bundesminister behandelt wird; und ich weiß diesen Fall daher in den besten Händen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
16.21
Vizepräsident Jürgen Weiss:
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
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