Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 106

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Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. – Danke.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es liegt zunächst ein Antrag der Bundesräte Dr. Peter Harring, Gottfried Waldhäusl und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates samt der angeschlossenen Begründung Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenminderheit.

Der Antrag, Einspruch zu erheben, ist somit abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzesbeschluß des Nationalrates. Der vorliegende Beschluß enthält in Z 1 § 1 und in Z 16 § 43 Abs. 1 Z 10 Verfassungsbestimmungen, die nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bedürfen. Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den in Z 1 § 1 und in Z 16 § 43 Abs. 1 Z 10 enthaltenen Verfassungsbestimmungen die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, den zitierten Verfassungsbestimmungen im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlußerfordernisse angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Weiters bitte ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

6. Punkt

Entschließungsantrag der Bundesräte Dr. Günther Hummer, Anna Elisabeth Haselbach, Jürgen Weiss, Ludwig Bieringer, Albrecht Kone#ny und Dr. Susanne Riess-Passer betreffend Schaffung eines Gedenktages gegen Gewalt und Rassismus im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus (NS-Opfer-Gedenktag) (99/A(E)-BR/97 und 5565/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesordnung: Entschließungsantrag der Bundesräte Dr. Günther Hummer, Anna Elisabeth Haselbach, Jürgen Weiss, Ludwig Bieringer, Albrecht Kone#ny und Dr. Susanne Riess-Passer betreffend Schaffung eines Gedenktages gegen Gewalt und Rassismus im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus, NS-Opfer-Gedenktag.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Dr. Milan Linzer übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Dr. Milan Linzer: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den eben erwähnten Selbständigen Antrag der Bundesräte Dr. Günther Hummer und andere. Dieser Bericht sowie der angeschlossene Entschließungsantrag liegen in schriftlicher Form vor.

Ich stelle daher den Antrag, der Bundesrat wolle die beigedruckte Entschließung annehmen.


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