Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 21

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Seit Jahren weisen wir auf die Schwächen des Bundesrates hin, wir weisen seit Jahren darauf hin, welche Schwachstellen er hat und wo man etwas verbessern könnte. Immer wieder habe ich es gehört, auch von Ihrer Fraktion: Eigentlich stimmt es. Auch Ihr Präsident Schambeck hat immer gesagt: Eigentlich ist das ja alles wahr. – Geschehen tut nichts, weil im letzten Moment der große SPÖ-Partner sagt: Halt, zurück! Die Pferde stop! Dann bleibt alles beim alten, und beim nächsten Mal kommen dann wieder die Absichtserklärungen.

Das schlägt sich dann leider immer wieder auf die Gesetzgebung nieder, wo oft gute Ansätze sind, aber die Ausführung ungenügend ist. Das trifft auch auf das Nachtarbeitsgesetz zu, auf die Regierungsvorlage betreffend die Aufhebung des Nachtarbeitsverbots für Frauen. Auch hier hat man es wieder einmal nicht geschafft, einen Wurf zu machen, indem man sagt, das hebt man auf, Frauen sollen auch in der Nacht arbeiten können, natürlich mit den entsprechenden Absicherungen und der entsprechenden Bezahlung dafür. Nein, man hat gesagt, man macht das jetzt in Form einer Ausnahme vom Kollektivvertrag, da muß man wieder ansuchen. Jetzt wird schon gefragt, welche Firmen denn eigentlich um diese Ausnahmen ansuchen.

Ich glaube, daß das für die Frauen auch insgesamt schlecht ist. Wenn dann in der Regierungsvorlage auch noch drinsteht, es muß die Firma für die Transportmöglichkeiten und Kinderbetreuungseinrichtungen sorgen, dann weiß man, was am Ende herauskommen wird. Viele Firmen werden vor allem in Zeiten eines verschärften wirtschaftlichen Wettbewerbes sagen: Das ist mir zu aufwendig. Das ist mir zuviel. Das können wir uns nicht leisten. Dann wird halt keine Frau eingestellt werden, sondern ein Mann. Ich glaube, das wollen wir ja alle miteinander nicht. Daher ist die Regelung – so gut der Ansatz dazu auch ist – leider ungenügend und daher von meiner Fraktion abzulehnen.

Das gleiche ist beim Karenzgeld festzustellen. Ich sehe es schon ein und unterstütze auch das Ansinnen, daß Frauen, die in Karenz sind, nicht den Kontakt zum Arbeitsplatz verlieren sollen. Wir wissen, wie schnell das heute in unserer schnellebigen Zeit geht. Zwei Jahre Karenzurlaub – jetzt sind es ja nur mehr 18 Monate –, und schon ist man weg vom Fenster, weil sich halt in der Zwischenzeit vieles verändert und man den Kontakt zu den Kollegen vielleicht nicht mehr in dem Maße gehabt hat. Das wollen wir auch nicht.

Aber das, was hier drinnen steht, entspricht eigentlich auch nicht der Intention des Karenzurlaubes. Denn was wollten wir damit? – Wir wollten den Frauen die Möglichkeit geben, wenigstens eine Zeitlang bei ihrem Kind zu bleiben. Es ist ohnehin bedauerlich genug, daß die Frauen aufgrund des wirtschaftlichen Drucks nicht mehr die Entscheidungsmöglichkeit haben und sagen können: Ich bleibe zu Hause für vier oder fünf oder sechs Jahre oder ganz oder wie auch immer. Das können sich die wenigsten Familien leisten, weil die Situation dergestalt ist, daß in der Mehrzahl der Fälle die Familie vom Einkommen beider abhängig ist. (Bundesrat Ing. Penz: Gehen Sie mit bei der Familienbesteuerung!) Und bei dieser knapp bemessenen Zeit, in der die Frauen bei den Kindern zu Hause bleiben können oder sollen – denn das wäre ja der eigentliche Sinn dabei –, sagt man: Na ja, man kann aber schon dazuverdienen. Gut.

Jetzt steht da drinnen, es wird einmal alles abgezogen, alles, was an Abzügen ist, dann kommt noch der Geringfügigkeitsbetrag von 3 830 S weg, und davon werden dann 50 Prozent auf das Karenzgeld angerechnet. Das heißt, in Wirklichkeit kann die Frau einen Halbtagsjob ausüben und bekommt trotzdem noch Karenzgeld. Und ich glaube, das ist nicht im Sinne eines Karenzurlaubes, der für die Frauen und Mütter zugunsten ihrer Kinder geschaffen worden ist. Aus diesem Grund lehne ich das ab. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

9.59

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Fischer. – Bitte.

9.59

Bundesrätin Aloisia Fischer (ÖVP, Salzburg): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hoher Bundesrat! In der letzten Sitzung wurde eine Anfrage an die Frau Bundesministerin gestellt, wann sie das Nachtarbeitsverbot für Frauen aufheben wird. Heute ist auf der


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