Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 40

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Daß Nachtarbeit sowohl für Männer wie auch für Frauen gesundheitsgefährdend und familienfeindlich ist, wissen wir alle, das brauche ich nicht zu betonen. Wenn heute Kollege Pischl von der ÖVP noch unter uns im Bundesrat weilen würde, dann würde er in diesem Zusammenhang die Familienfeindlichkeit sicher auch ansprechen, denn er hat sich immer sehr für die Familien eingesetzt.

Ich möchte noch kurz folgendes sagen, meine Damen und Herren: Es wird bei der heute vorliegenden Ermächtigung, daß Frauen in Zukunft auch in der Nacht arbeiten dürfen und dies auf Basis von Kollektivverträgen beziehungsweise Betriebsvereinbarungen abgesichert werden soll, darum gehen müssen, die Frauen so gut wie möglich abzusichern, indem die absolute Freiwilligkeit gegeben sein muß, indem, wie Kollege Drochter bereits angeführt hat, Fahrmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden müssen und auch die Rückkehrmöglichkeit zur Tagesarbeit, wenn dies notwendig ist beziehungsweise gewünscht wird, gegeben sein muß. Einen Freibrief für Arbeitgeber werden wir im Sinne der Frauen nicht ausstellen. Wir werden uns aber auch berechtigten Forderungen nicht verschließen.

Es hat mir sehr gut gefallen – ich habe es zu Beginn meiner Ausführungen bereits erwähnt –, Frau Bundesministerin, daß Sie gesagt haben: Wir werden durch diese Ermächtigung Erfahrungen und Erkenntnisse sammeln, um dann letztendlich eine endgültige Lösung für ein geschlechtsneutrales Nachtarbeitsgesetz zu finden.

In diesem Sinne werden wir von der sozialdemokratischen Fraktion diesem Gesetz gerne unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.36

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gerstl. – Bitte.

11.36

Bundesrat Alfred Gerstl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wenn ich mir die Tagesordnung anschaue und ich sehe Kriegsopferversorgungsgesetz, dann fühle ich mich verpflichtet, mich sofort zu Wort zu melden, und zwar aus folgendem Grund: Ich war 37 Jahre lang im Landesgremialausschuß tätig, in dem ich in der Berufsgruppe der Trafikanten hunderte Kriegsinvaliden betreuen mußte, auch 25 Jahre als Landesgremialvorsteher. Von 28 Landesgremialausschußmitgliedern waren bei meiner Wahl 1970 16 Schwerkriegsinvalide. Ich habe immer das Leid dieser Menschen erlebt, wenn sie zum Beispiel ohne Fuß gesessen sind und neben ihrem seelischen Leid auch von Phantomschmerzen geplagt wurden. Ich habe auch unsagbares Leid der Kriegsblinden gesehen.

Daher habe ich mich zu Wort melden müssen. Die am 1. Jänner 1998 in Kraft tretende Novelle zum Kriegsopferversorgungsgesetz beinhaltet nämlich Maßnahmen, die gerade Pflege- und Blindenzulageempfänger nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz besonders treffen. Über deren unsagbares Leid erübrigt es sich hier eine Aufklärung zu geben. So werden die Kriegsopferrenten und die Pensionen um 1,33 Prozent erhöht. Die Pflege- und Blindenzulagen und die Zusatzrenten nach dem KOVG sowie das Pflegegeld zur Pension und die Witwenzulage werden ab 1. 1. 1998 nicht mehr dynamisiert. Kommt ein Pflege- oder Blindenzulageempfänger oder eine Witwe nach dem KOVG, die Pflegegeld bekommt, ins Krankenhaus, werden am zweiten Tag die Pflege- beziehungsweise die Blindenzulage und das Pflegegeld zur Pension für die Aufenthaltsdauer eingestellt.

47 Jahre war das Kriegsopferversorgungsgesetz gerade für die Schwerstkriegsbeschädigten in seiner Fassung ein Gesetz der Stabilität. Im Jahr 1998 werden durch Todesfälle bereits 400 Millionen Schilling eingespart, und dennoch gibt es keine Dynamisierung für die letzten Pflege- und Blindenzulageempfänger. In diesem Personenkreis gibt es Mehrfachamputierte, und was dieser Leidenszustand für die Betroffenen bedeutet, soll jenen zu denken geben, die eine solche Novelle zum KOVG beschließen.

Zum Beispiel ein kriegsblinder Ohnhänder bekommt durch die Dynamisierung nicht diese 1,33 Prozent Erhöhung, sondern nur mehr 0,6 Prozent. Warum? – Weil die Blindenzulage nicht


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