Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 42

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

mit Zustimmung der Interessenvertretung Österreichischer Bauernbund abgeschlossen wurde, bis um das Dreifache zu hoch war.

Meine Damen und Herren! Sie hören richtig: Die Bauern haben über 20 Jahre lang einen um das Dreifache zu hohen Beitrag bei den Ärzten bezahlt – mit Zustimmung einer ausverhandelnden Partei, nämlich der ÖVP. Das ist katastrophal! (Beifall bei den Freiheitlichen.) 3 bis 4 Milliarden Schilling macht das in Summe aus! Diese Fehlentscheidung hat die ÖVP den Bauern zugemutet.

Ein Preisvergleich, meine Damen und Herren: Ein EKG kostet bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern aufgrund dieses Vertrages 720 S, bei der Gebietskrankenkasse 380 S. Das ist eine Katastrophe. Eine Gastroskopie kostet bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern 2 302 S, bei der Gebietskrankenkasse lediglich 924 S. Das haben die Vertreter der österreichischen Bauern von der ÖVP abgesegnet. Sie haben den Bauern 3 bis 4 Milliarden Schilling an Kosten verursacht. (Ruf bei der ÖVP: Das ist ein Blödsinn!)  – Das ist kein Blödsinn, Herr Kollege! Sie müssen sich das nur durchlesen, dann sehen Sie es selbst. Aber es tut eben verdammt weh, wenn man merkt, daß man selbst schuld ist, daß die Bauern zusätzlich zu allen anderen Einkommensverlusten jetzt wieder einen Verlust erleiden. Dafür ist die ÖVP durch den ausgehandelten Vertrag verantwortlich. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Hier, meine Damen und Herren, müßte es um die Verantwortlichkeit der Politiker gehen. Die ÖVP-Politiker müßten jetzt zur Verantwortung gezogen werden. Sie sollten mit ihrem Monatsgehalt die Bauern unterstützen. Nicht nur Fehlleistungen auf Kosten der Bauern, sondern politische Verantwortlichkeit wäre gefragt! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Kollege Penz hat in einem Schreiben kurz darauf aufmerksam gemacht. Laut APA-Aussendung vom 22. Oktober sagte er, er vermisse soziale Gerechtigkeit in allen Bereichen und so weiter. Aber was wird sich ändern? – Ändern wird sich nichts. Die ÖVP hat diesem Vorschlag zugestimmt.

Zum letzten, meine Damen und Herren: Ich würde Sie bitten, Kollegin Fischer, daß Sie im Interesse der Bäuerinnen mit mir einer Meinung sind. (Zwischenruf des Bundesrates Bieringer. ) Sie wissen, daß die Mindestbeitragsgrundlage um 20 Prozent erhöht wurde, daß der Pensionsbeitragssatz um 0,5 Prozent auf 14 Prozent angehoben wurde. Sie selbst haben das gesagt. Sie selbst haben auch erklärt, daß es sich um etwa 250 Millionen Schilling handeln wird, welche die Bauern aufbringen werden müssen. Gleichzeitig tritt mit dieser Gesetzesnovelle eine Verschlechterung bei der Alterspension in Kraft, wenn man aufgrund verminderter Arbeitsfähigkeit in Pension gehen möchte.

Meine Damen und Herren! Es erfolgte eine Anhebung des Durchrechnungszeitraumes. 1992 zum Beispiel wurde aufgrund des damaligen Gesetzes 45jährigen Bäuerinnen geraten, sie mögen jetzt noch selbständig in die Pension gehen, sie mögen einzahlen, damit sie eben dann die Möglichkeit einer Pension haben. Damals wurde geraten, dies sei gut so. (Zwischenruf der Bundesministerin Hostasch. ) Jetzt, aufgrund der rückwirkenden Änderung, aufgrund der Anhebung von 120 auf 180 Beitragsmonate, müssen diese Bäuerinnen weit über 60 Jahre alt werden, um überhaupt in den Genuß dieses Rechtes zu kommen. Hier wurde eine Berufsgruppe, die Berufsgruppe der Bäuerinnen, eindeutig schlecht behandelt. Ihr wurde damals geraten, diese Regelung anzunehmen. Aber jetzt wurde diesen Bäuerinnen aufgrund dieser Gesetzesnovelle arger Schaden zugefügt.

Ich wünsche mir von Ihnen, Frau Kollegin Fischer, daß Sie auch für diese Bäuerinnen – es sind nicht nur sehr wenige – eintreten, daß Sie dafür eintreten, daß solch ein Gesetz, mit dem aufgrund rückwirkender Maßnahmen Bäuerinnen bestraft werden, heute hier nicht die Zustimmung findet. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.48

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weiters hat sich Frau Bundesrätin Fischer zu Wort gemeldet. – Bitte.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite