Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 48

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Oder nehmen wir die Post her, dort heißt es: Bedienstete werden mit 55 Jahren mit 80 Prozent des Betrages karenziert und bekommen dann mit 60 Jahren die Pension. Wo ist in diesem Zusammenhang die Gleichbehandlung? – Meine Damen und Herren! Es stimmt da leider Gottes hinten und vorne nicht.

Zur Argumentation der Bundesregierung: Ich muß mit allen reden, ich muß mit allen Gespräche führen, ich muß das ausverhandeln, und dort gibt es etwas, und da gibt es was!, muß ich folgendes sagen, obwohl das an sich nicht die Aufgabe der Opposition und nicht meine Aufgabe als Oppositioneller wäre, und auf folgendes hinweisen: Ich hätte generelle Richtlinien vorgegeben – all die genannten Bereiche erhalten erhebliche Zuschüsse des Bundes, um ihren Betrieb aufrechtzuerhalten – und gesagt: Machen Sie eine Pensionsregelung allgemeiner Art nach folgenden Richtlinien, und dann werden Sie auch weiterhin diese Zuschüsse erhalten.

Meine Damen und Herren! Daß es aber auch anders geht, daß man da ein System finden kann, hat eine Gebietskörperschaft gezeigt; ich werde Ihnen das ein bißchen später zum besten geben. Vorher noch eine Anmerkung im Zusammenhang mit Professor Bernd Rürup: Vergleichen Sie sein Gutachten mit den hier vorliegenden Regelungen, Sie werden feststellen, meine Damen und Herren, daß Sie einen Großteil der von Rürup geforderten Hausaufgaben nicht erfüllt haben. (Bundesrat Dr. Böhm: So ist es!)

Kollege Schaufler hat gesagt, seien wir froh, daß wir beim Umlagesystem bleiben, und hat gemeint, es gäbe nirgends in Österreich einen Ansatz zu einem Kapitaldeckungsverfahren oder zu einem Versicherungsprinzip. – Das gibt es, meine Damen und Herren!

Der Grazer Gemeinderat hat am 4. Dezember mit dem Betreff: Pragmatisierung städtischer Bediensterer, Neuregelung – Grundsatzbeschluß, die Pragmatisierungen auslaufen lassen und dafür andere Sicherheiten geboten. Die Gebietskörperschaft Stadt Graz ist nicht gerade die kleinste, und es sind hievon 4 221 Personen betroffen. In Graz gibt es folgende interessante Neuregelung.

Unter Punkt II heißt es: Für alle Vertragsbediensteten ist eine überbetriebliche Pensionskasse durch Beitritt der Stadt unter Beachtung folgender Grundsätze vorzusehen:

Die Stadt Graz tritt spätestens mit 1. 1. 1999 einer Pensionskasse bei.

Die Betriebspension hat alle im Dienststand befindlichen Vertragsbediensteten, auch Teilzeitbediensteten, zu erfassen. – Danach werden die Vorsorgeleistungen aufgezählt, und dann kommt es:

Die Stadt leistet an die Pensionskasse Beiträge in prozentueller Höhe des Jahresbezuges des/der Bediensteten, altersmäßig gestaffelt wie folgt:

bis zum 40. Lebensjahr 0,5 Prozent,

für Bedienstete ab dem Beginn des 41. Lebensjahres bis zum vollendeten 50. Lebensjahr 1,25 Prozent,

ab dem 51. Lebensjahr 2 Prozent.

Meine Damen und Herren! Das wäre noch nicht so neu, neu ist aber, daß dem Mitarbeiter angeboten wird, daß er in gleicher Höhe aus Mitteln, die er etwa aus der Abfertigung oder sonst irgendwoher hat, zuschießen kann. Neu ist außerdem – da gibt es einen privaten, einen vor dem Zugriff des Staates gesicherten Bereich –, daß dieser angesparte Betrag auf diese Frau, auf diesen Mann lautet und dieser Person nicht mehr genommen werden kann. Das ist ein Vorteil. Das ist die sogenannte zweite und dritte Säule unseres Pensionssystems.

Herr Staatssekretär! Ich verstehe, wenn ich die verschiedenen Bereiche anschaue, daß das im Bundesbereich wesentlich komplexer ist, aber dieses Modell – es ist jetzt nicht mehr nur ein Denkmodell; ich nehme an, der steiermärkische Landtag wird diese Regelung goutieren – könnte in Zukunft auch im Bundesbereich angewendet werden.


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