Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 55

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nahmen, die gesetzt und wirksam werden, zu beobachten, ob es nicht zu unvertretbaren Härtefällen kommt. Und wir haben natürlich in erster Linie auch die Verpflichtung, bei Lösungen mitzuarbeiten.

Aber eine wichtige Voraussetzung für die Einigung in der Beamtenschaft war, daß es gelang, doch eine soziale Ausgewogenheit und einen Vertrauensschutz zu gewährleisten, und daß vor allem in bestehende Pensionen nicht eingegriffen wurde.

Ich glaube, daß diese Einigung bei der Pensionsreform zur gesamten sozialen Sicherheit in unserem Land wesentlich beitragen wird. Sie wird vor allem bewirken, daß wir den notwendigen Stabilitätskurs weiterfahren können, weil dieser für eine weitere positive Entwicklung unseres Landes – ich glaube, hier sind wir einer Meinung – unverzichtbar ist.

Die Harmonisierung des Systems im öffentlichen Dienst mit anderen Pensionssystemen ist ohne die provozierten, angekündigten sozialen Auseinandersetzungen gelungen. Es war für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst – das sei hier auch sehr klar und deutlich gesagt – nicht immer sehr leicht, mit der Hetze, mit den Unterstellungen, den Unwahrheiten, die über sie verbreitet worden sind, fertigzuwerden. Sie haben aber kühlen Kopf bewahrt und haben zur Harmonisierung aller Pensionssysteme in Österreich und somit auch zur Erhaltung der sozialen Sicherheit in Österreich einen wesentlichen Beitrag geleistet. Die Regierung und die Wirtschaft müssen nun ihren Beitrag zu mehr Ausbildung, mehr Arbeitsplätzen erbringen.

Abschließend möchte ich sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Beschäftigung für junge und ältere Arbeitnehmer, deren höhere Qualifikation und eine motivierte Beamtenschaft sind ein unverzichtbarer Faktor, eine unverzichtbare Voraussetzung, um im internationalen Wettbewerb auch weiter vorne dabeisein zu können. – Herr Kollege Kaufmann hat das anhand einiger Beispiele von den Bezirkshauptmannschaften in Niederösterreich bestätigt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.49

Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Wolfgang Ruttenstorfer. Ich erteile es ihm.

12.49

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ich möchte zu drei Punkten Stellung nehmen, die hier in der Diskussion angezogen wurden, erstens zur Frage, wieweit ein Beitrag zur künftigen Finanzierung des Pensionssystemes geleistet wird, zweitens wie groß der Schritt in Richtung Harmonisierung war, und drittens möchte ich auf die Frage des Pensionskassensystems für Vertragsbedienstete eingehen.

Zum ersten, zur künftigen Sicherung der Finanzierung: Der Bund gibt derzeit für die Beamtenpensionen etwa 40 Milliarden Schilling netto aus, das sind etwa 1,4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Es war unser Ziel, auch in Zukunft diesen Prozentsatz von 1,4 Prozent in etwa gleich zu halten, das heißt, die Ausgaben des Bundes bei etwa 1,4 bis 1,5 Prozent zu halten, weil wir andere Ausgaben, die wir politisch wollen, wie zum Beispiel für Infrastrukturmaßnahmen, Beschäftigungspolitik und Ausbildung, nicht kürzen wollen. Hätten wir diese Reform nicht durchgeführt, wäre dieser Prozentsatz gestiegen und hätte uns gezwungen, andere, für uns politisch anstrebenswerte Ausgaben zurückzunehmen. Das wollten wir jedoch nicht.

Ich kann Ihnen versichern, daß durch diese Reform das angestrebte Ziel zwar nicht völlig erreicht wurde – denn es war ein Verhandlungsprozeß –, und ich meine, wir haben berechtigterweise auf viele Gegenforderungen Rücksicht genommen. Es ist aber gelungen, die künftigen Nettoausgaben des Bundes für die Beamtenpensionen bei knapp über 1,5 Prozent zu halten. Damit ist gesichert, daß wir auch in Zukunft diese Pensionen finanzieren können, ohne andere Ausgabenpositionen zurücknehmen zu müssen. Denn das wollten wir vermeiden. Insoferne ist die künftige Finanzierung dieser Pensionen durch die vorgenommene Reform sehr wohl gesichert worden.


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