Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 56

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Natürlich ist der Weg, über den diese Sicherung erreicht wurde, ganz wesentlich. Für uns war zuerst natürlich die soziale Ausgewogenheit ganz entscheidend, das heißt, wir haben sehr wohl einen gewissen Beitrag von den Besserverdienenden erwartet, wollten jedoch die Bezieher kleiner Einkommen weitgehend doch nicht treffen. Ich bin der Ansicht, daß dies durch die Einführung des Durchrechnungszeitraumes, der die Bezieher höherer Einkommen stärker trifft, aber auch durch die Deckelung erreicht wurde.

Besonders wichtig war es aber, daß sich die Pensionssysteme nicht weiter auseinanderentwickeln, sondern eher wieder einen Schritt aufeinander zu machen. Daher haben wir versucht, eine Reihe harmonisierender Maßnahmen in diese Reform einzubauen. Dazu gehört der schon von mir erwähnte Durchrechnungszeitraum, der nun auch für Beamte gilt, womit wir in Europa durchaus an vorderer Front liegen. Dazu gehören aber auch analoge Ruhensbestimmungen, wie sie im ASVG vorgesehen sind. Und dazu gehört auch, daß in Zukunft ab dem Jahre 2000 die Beamtenpensionen im gleichen Prozentsatz angehoben werden sollen, wie das im ASVG-System der Fall ist. Außerdem wurde der Pensionsbeitrag der jüngeren Beamten wieder an das ASVG-System herangeführt. Ich meine, daß damit ein großer Schritt in Richtung Harmonisierung der Pensionssysteme gegangen wurde.

Abschließend noch ein paar Worte zu der Frage der Pensionskasse für Vertragsbedienstete: Ich komme hiebei auf das sogenannte Grazer Modell zu sprechen. Erstens bin ich davon überzeugt, daß all diese Modelle nur ein Zusatz zu den bestehenden Pensionen sein können. Die Grundversorgung wird auch in Zukunft – und zwar auch im öffentlichen Dienst – das Umlageverfahren sein. Daher bin ich der Meinung – selbst wenn wir über Pensionskassen im Vertragsbedienstetenrecht sprechen –, daß die Grundversorgung bei den Vertragsbediensteten durch ASVG-System das Umlagesystem ist. Was man durch die Pensionskasse bei Vertragsbediensteten möglicherweise erreichen könnte, ist eine zusätzliche Versorgung von etwa 10 Prozent des letzten Bezuges. Daraus erkennt man schon, daß dies nur ein Zusatz sein kann.

Wir haben diesen Gedanken nicht erst jetzt aufgegriffen. Wir stehen bereits seit Monaten mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, aber auch mit der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten in Verhandlung darüber, um zum Beispiel ein solches System für Vertragsbedienstete vorzusehen. Der Bund mit über 200 000 Mitarbeitern ist ein sehr großer Arbeitgeber. Es gibt über 60 000 Vertragsbedienstete, und daher meine ich, daß es einem solch großen Arbeitgeber schon zusteht, über eine derartige Zusatzpension zu verhandeln. Auch da ist es nichts Neues, daß nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der Arbeitnehmer in solch eine Pensionskasse einbezahlen soll.

Wir führen zurzeit Gespräche, und es wäre durchaus möglich, daß wir noch vor der Stadt Graz im Bundesbereich für die Vertragsbediensteten ein solches Pensionskassensystem, und zwar in Abstimmung mit den zuständigen Gewerkschaften, einführen. Trotzdem ist es durchaus belebend, daß auch die Grazer diesen Weg gehen, weil man hiebei Erfahrungen austauschen kann. Auch die Prozentsätze, die in diesem Zusammenhang genannt wurden, erscheinen durchaus im Bereich des Möglichen. Die Gespräche dazu laufen parallel ab.

Ich meine, daß die Pensionsreform, aber auch weiterführende Modernisierungsmaßnahmen im öffentlichen Dienst ganz wesentlich sind, nicht nur für unser Land, weil der öffentliche Dienst das Rückgrat unserer Volkswirtschaft ist, sondern es ist auch für die Bürger von Vorteil, wenn im öffentlichen Dienst weiter modernisiert wird. Es ist auch für die öffentlich Bediensteten ganz wesentlich, in Zukunft in einem modernen Bereich mit einem modernen Dienstrecht, aber auch mit einer modernen, sozialen Absicherung zu arbeiten. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.57

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Andreas Eisl. – Bitte.

12.57

Bundesrat Andreas Eisl (Freiheitliche, Salzburg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Zehn Monate hat die Diskussion um die Pensionsreform gedauert. Ausschlaggebend dafür war natürlich das Budget 1995, weil bereits das Sozialbudget 30 Prozent in Anspruch genommen hat. In Summe sind es 231 Milliarden Schilling – das sollte auch erwähnt


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