Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 92

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Und weiters stellt er fest:

"Erstens: Der oberösterreichische Landtag appelliert daher an den Bund und an alle Länder, mit der Entscheidung über Veräußerungen von Unternehmensanteilen an Elektrizitätsgesellschaften jedenfalls so lange zuzuwarten, bis das derzeit in Begutachtung stehende Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz beschlossen ist.

Zweitens: Die Bundesregierung wird ersucht, die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen über die künftige Struktur des Elektrizitätsmarktes mit den Bundesländern abzustimmen und möglichst rasch dem Nationalrat zur Beschlußfassung vorzulegen."

Damit habe ich diese Resolution als aktuellen Punkt zur Kenntnis bringen können. – Danke.

15.47

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Über die vorliegenden Beschlüsse wird getrennt abgestimmt.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Schiffahrtsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen als nächstes zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energieabgabenvergütungsgesetz und das Kommunalsteuergesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Einführungsgesetz zur Zivilprozeßordnung, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Aktiengesetz 1965 und das Bankwesengesetz geändert werden, und über die Überleitung des Wiener Börsefonds und der Wiener Börsekammer in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabakmonopolgesetz 1996 geändert wird.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite