Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 94

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Der Ausschuß für öffentliche Wirtschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ferner bringe ich den Bericht über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden. Der gegenständliche Gesetzesbeschluß beruht auf einem Antrag des Verkehrsausschusses des Nationalrates, den dieser gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz Nationalrat im inhaltlichen Zusammenhang mit der dort verhandelten Regierungsvorlage betreffend das Eisenbahnrechtsanpassungsgesetz 1997 gestellt hat.

Der Ausschuß für öffentliche Wirtschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

15.54

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen nun in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat DDr. Königshofer. – Bitte.

15.54

Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer (Freiheitliche, Tirol): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das hier vorliegende Eisenbahnbeförderungsgesetz regelt einen für die Zukunft unseres gesamten Wirtschaftsraumes sehr wesentlichen Bereich, dies aber leider, nach unserer Meinung, nur sehr unzureichend, unvollständig und schlecht.

Grundsätzlich geht es darum, wer hinkünftig die Geleisanlagen wem und vor allem zu welchem Preis zur Verfügung stellt und welche Tarife er hiefür in Rechnung stellen wird. Natürlich sind auch wir Freiheitlichen für einen freien Wettbewerb auf der Schiene, und zwar auch im Bereich der Eisenbahnen. Allerdings möchten wir schon, daß vorher festgelegt wird, wie hoch die Benützungsgebühren sein werden, die für die Benützung der Geleisanlagen entrichtet werden müssen. Vor allem sollten diese Benützungsgebühren für jeden potentiellen Bewerber transparent gemacht werden, sodaß jeder, der sich dafür interessiert, über das österreichische Schienennetz zu fahren, weiß, was er dafür in Zukunft zu bezahlen hat.

Unserer Meinung nach müßten die Preise für die Benützung des Schienennetzes auch dergestalt sein, daß in angemessener Frist ein Amortisationseffekt hinsichtlich der Kosten für die Unterbauten entsteht. Das heißt, diejenigen, die das größte Interesse an der Nutzung unseres Schienennetzes haben, müßten auch bereit sein, entsprechend kostendeckende Benützungstarife zu bezahlen. Die größten Interessenten, das zeigt sich jetzt schon, sind außerhalb unserer Bundesgrenzen, und zwar vor allem in Deutschland beziehungsweise auch in Italien.

Wenn wir in Österreich nicht in absehbarer Zeit in der Lage sind, eine entsprechende Regelung bezüglich dieser Benützungsentgelte zu schaffen – das hier vorliegende Gesetz erscheint uns dafür absolut unzureichend –, dann werden wir eines Tages vor der Situation stehen, daß andere, ausländische Unternehmen vor allem, zu billigsten Tagestarifen unsere relativ teure Infrastruktur nutzen, und wir in Österreich keinerlei Amortisation unserer Kosten erwarten können.

Weiters stellt sich in diesem Zusammenhang überhaupt die Frage nach dem Streckenausbau in Österreich. Sie wissen, es gibt einige sehr umstrittene Projekte, vor allem Tunnelprojekte wie den Semmering-Tunnel und den Koralm-Tunnel. Erst vor wenigen Tagen wehrte sich der Generaldirektor der Österreichischen Bundesbahnen in einem Zeitungsinterview gegen einen unkoordinierten Streckenausbau, für den letztendlich sein Unternehmen, die Österreichischen Bundesbahnen, über die Tarife wieder aufkommen muß.

Draxler sagte im "Wirtschaftsmagazin" folgendes zur Idee eines Koralm-Tunnels zwischen Graz und Klagenfurt – ich zitiere –: "Draxler: Wir haben den Bedarf geprüft. Den braucht kein


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