Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 108

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bezüglich an. Da geht jemand auf die Bezirksverwaltungsbehörde, weil er aus gesundheitlichen Gründen vorgeladen wurde. Er wird untersucht und bekommt dann den EU-Führerschein. Und man sagt ihm dann: Mit diesem Führerschein darfst du aber nicht in ein Drittland fahren, du darfst nicht nach Slowenien, nicht nach Ungarn, nicht nach Kroatien!

In einem Schreiben des Innenministeriums heißt es eindeutig, daß es bei Kontrollen im Nicht-EU-Ausland zu Bestrafungen kommen kann. Das Wesentliche dabei ist aber, daß sich bei einem schweren Unfall mit Personenschaden die ausländischen Versicherungen leistungsfrei halten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Bundesrat möge beschließen:

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,

1. dafür zu sorgen, daß alle geeigneten Schritte gesetzt werden, daß die Änderung des Wiener Übereinkommens, wonach auch die EU-Führerscheine in den Staaten des Wiener Übereinkommens anerkannt werden, umgesetzt wird;

2. die nötigen Maßnahmen zu veranlassen, daß bis zur Umsetzung der Änderung des Wiener Übereinkommens keine nachteiligen Folgen für die Besitzer neuer EU-Führerscheine aufgrund der Bestimmungen des Wiener Übereinkommens eintreten.

*****

Ich bitte um Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

17.00

Vizepräsident Jürgen Weiss: Der von den Bundesräten Peter Rieser und Johanna Schicker eingebrachte Entschließungsantrag zum Führerscheingesetz betreffend EU-Führerschein ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Josef Rauchenberger das Wort. – Bitte

17.00

Bundesrat Josef Rauchenberger (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Die heute vorgesehene Novelle zum Führerscheingesetz und zur Straßenverkehrsordnung wäre auch ohne jener traurigen und schicksalhaften Unfälle betrunkener Fahrzeuglenker notwendig geworden. Allen hier Anwesenden ist sicher noch die mitunter recht turbulente Debatte vom 9. Juli in Erinnerung, als ÖVP und FPÖ in dritter Lesung des Nationalrates gegen die Absenkung der Promillegrenze stimmten. Dadurch trat mit Wirkung vom 1. November unter anderem die absurde Situation ein, daß durch die nichterfolgte Beschlußfassung der 20. StVO-Novelle aufgrund falscher Verweise bei erstmaliger Alkoholisierung ab 0,8 Promille die Lenkerberechtigung für mindestens vier Monate – bisher mindestens vier Wochen – entzogen werden muß. Bei mehrmaliger Entziehung wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit ist hingegen eine niedrigere Mindestentzugsdauer von drei Monaten festgeschrieben.

Dieser Umstand war spätestens am nachfolgenden Tag der blamablen Abstimmung bekannt. Es hat unmittelbar danach bereits entsprechende Sanierungsvorschläge gegeben, die auf verschiedenen Ebenen diskutiert wurden. Die Bereinigung dieser von niemand gewollten Auswirkung war jedenfalls bereits für das Jahresende in Aussicht genommen. Die Form einer beabsichtigten Lösung gab allerdings weiter Anlaß zu Sandkastenspielen auf verschiedenen fraktionellen Ebenen.


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