Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 113

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18. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz geändert wird (914 und 965/NR sowie 5592/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 18. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Karl Hager übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Karl Hager: Der Inhalt des gegenständlichen Beschlusses für das Güterbeförderungsgesetz liegt dem Bundesrat vor. Der Ausschuß für öffentliche Wirtschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer. Ich erteile es ihm.

17.18

Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer (Freiheitliche, Tirol): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Durch dieses Gesetz wird eine EU-Richtlinie in österreichisches Recht transferiert, und zwar sollen gemeinsame Regelungen für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten geregelt werden.

Das ist innerhalb der Europäischen Union ein normaler Vorgang. Allerdings sieht man auch bei dieser Richtlinie, daß Bereiche "überregelt" werden, wie zum Beispiel die Passagen in bezug auf Mietfahrzeuge, wobei sich mir die Frage stellt, ob es notwendig ist, den Transport durch Mietfahrzeuge extra und separat zu regeln.

Eine Passage dieses Gesetzentwurfes gefällt mir aber überhaupt nicht, und das ist die Passage betreffend das Mitführen eines Frachtbriefes, der auch der statistischen Erhebung dient, für alle Beförderungen über 50 Kilometer hinaus. Meine Damen und Herren! Das bedeutet, daß oft kleine Frächter, Sammelgutfrächter, durch diese Bestimmung belastet werden. Man stelle sich nur vor, daß ein Frächter, der ein Gut von Innsbruck nach Kufstein transportiert, bereits einen derartigen Frachtbrief mitführen muß. Gerade bei kleineren Sammelfrachten dürfte das eine erhebliche Erschwernis für kleinere Unternehmer darstellen.

Ich hoffe nur, daß Sie nicht von der Prämisse ausgehen, daß im EU-Raum ohnehin nur die Großen und damit auch die großen Frächter überleben werden, denn diese haben schon aufgrund ihrer EDV-Ausstattung mit diesen Bestimmungen keine Erschwernis.

In diesem Gesetz wird aber auch die Kontrolle der Öko-Punkte geregelt. In diesem Zusammenhang, Herr Minister Einem, möchte ich doch die ganze Misere rund um die Vergabe der EDV-Kontrolle ansprechen.

Wir alle wissen, daß die Öko-Punkte mit 1. Jänner kommenden Jahres elektronisch kontrolliert werden müssen und daß die manuelle Kontrolle von der EU nicht mehr akzeptiert werden wird. Aus diesem Grunde wurde in Österreich eine Ausschreibung für EDV-Kontrollsysteme für ebendiese Öko-Punkte gemacht. Die Firma Kapsch hat – soweit mir bekannt ist – den Zuschlag erhalten. Doch hat es bei der Ausschreibung beziehungsweise der Anbotseröffnung offensichtlich einige Unregelmäßigkeiten gegeben, was die Rabattierung beim Preis betrifft. Aufgrund dessen hat das Bundesvergabeamt eine Einstellung der Arbeiten verfügt. Jetzt wurde diese Einstellung zwar wieder aufgehoben, es kommt aber trotzdem noch zu Verzögerungen im Grenzbereich, sodaß die EDV-mäßige Kontrolle der Öko-Punkte ab 1. Jänner 1998 nicht gewährleistet ist.

Wie mir bekannt ist, verhandeln Sie, Herr Minister, derzeit mit der EU um eine Erstreckung dieser Frist. Was dabei herausgekommen ist, würden wir heute gerne von Ihnen hören.


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