Bundesrat Stenographisches Protokoll 634. Sitzung / Seite 51

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Bildung haben. Das ist auch richtig. (Bundesrat Meier: Wir haben das auch heute noch!) Davon haben Sie sich leider entfernt. (Bundesrat Meier: Sie wollen eine Differenzierung!) Eben nicht.

Ich wäre froh, wenn die öffentliche Schule den Anspruch erfüllen würde, den heute die Privatschulen übernommen haben. Schauen Sie sich doch um: Selbst Leute, die Ihre Wähler sind, die oft genug sogar Mitglieder von Ihnen sind, schicken ihre Kinder in Privatschulen. Oft genug sparen sich ... (Bundesrat Meier: Der falsch verstandene Status!)  – Ich weiß, Sie wollen es nicht hören! Sie wollen es auch nicht wahrhaben! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Meier: Weil es nicht stimmt!)

Oft genug sparen sich die Eltern das Geld dafür wirklich vom Mund ab, um ihren Kindern eine ordentliche Ausbildung zu ermöglichen, die die öffentliche Schule heute nicht mehr bietet. (Bundesrat Meier: Keine Ahnung!) Sie bietet sie nicht mehr!

Es nützt nichts, Kollege Meier, wenn Sie die Augen vor der Wahrheit verschließen (Bundesrat Meier: Die verschließe ich nicht!) und immer so tun, also wäre ohnehin alles in schönster Ordnung. Ich sage Ihnen: Das wird Ihnen noch auf den Kopf fallen und das werden Sie auch noch sehr bedauern.

Die Teilrechtsfähigkeit ist durchaus ein positiver Aspekt. Aber warum wird sie eigentlich eingeführt? – Das muß man sich schon auch fragen. Sie wird nicht deshalb eingeführt, weil sie schon seit Jahren ein Herzensanliegen ist, weil man sagt, daß die Schulen jetzt die Teilrechtsfähigkeit und ein eigenes Budget haben sollen, sondern die Wahrheit ist vielmehr: Die Teilrechtsfähigkeit wird eingeführt, weil der Bund kein Geld mehr hat, die Schulen zu finanzieren. Das ist der Hintergrund der Sache.

Ich stehe dem nicht grundsätzlich negativ gegenüber. (Bundesrat Meier: Das können ja auch die privaten, die Sie zitiert haben, übernehmen! Warum nicht?)  – Die privaten übernehmen ohnehin schon genug und haben keine Plätze mehr. (Bundesrat Meier: Aber anscheinend nicht genug!) Sie brauchen sich nur die Anmeldungsliste in einer Privatschule anzuschauen. Schauen Sie sich diese einmal an! Es gibt eine Warteliste, und Sie müssen Ihr Kind schon anmelden, wenn es in den Kindergarten geht, damit es dann für die erste Klasse Volksschule dort einen Platz bekommt, und das geht dann für die AHS oder Hauptschule genauso weiter. Die Leute, die ihre Kinder noch in Hauptschulen geben – 80 Prozent aller Wiener Volksschüler gehen nach der Volksschule ohnehin in die AHS –, schauen, daß die Kinder in eine private Schule kommen, und da ist eben die Warteliste entsprechend lang. (Bundesrat Meier: Bei uns nicht! – Zwischenruf der Bundesrätin Schicker. – Im Wiener Bereich. (Bundesrat Meier: Sie gehen nur von Ihren Verhältnissen aus! – Bundesrätin Schicker: Bei uns ist das nicht so!) Aber Wien gehört schon noch zu Österreich, oder? (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Was im Zusammenhang mit der Teilrechtsfähigkeit überhaupt nicht geklärt ist, ist, welche Fähigkeiten der Direktor haben muß, der die Rechtspersönlichkeit darstellt, um dieses Budget auch tatsächlich zu verwalten. Das ist nirgends definiert. Es heißt nur, daß er sich auch einen Geschäftsführer nehmen kann – "kann", aber er muß es nicht. Es stellt sich nur die Frage, ob diese privatrechtliche Aufgabe nicht zu Lasten seiner Aufgaben als Schuldirektor gehen wird. Das ist auch nicht geklärt.

Die finanziellen Mittel, die der Schule bleiben, müssen – so heißt es lapidar – natürlich wieder in der Schule verwendet werden. Das heißt aber nicht, daß diese Mittel für spezielle Lehrgänge, Kurse verwendet werden müssen würden – von diesen hat sich die öffentliche Hand jetzt verabschiedet, weil sie sich diese nicht mehr leisten kann. Diese Mittel könnten genausogut in eine Tenniswoche investiert werden; diese wäre für die Schüler wahrscheinlich lustig und sehr angenehm, aber ob sie tatsächlich der Wissensvermittlung dient, lasse ich einmal dahingestellt.

Die Dienstverpflichtung der Bundesbediensteten ist auch ein interessanter Aspekt. In dieser steht nämlich, daß das Personal das in diesem teilrechtlichen Bereich als Nebenjob machen kann. Wenn sich das aber nicht ausgeht, kann man sich selbstverständlich auch karenzieren lassen.


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