Bundesrat Stenographisches Protokoll 634. Sitzung / Seite 62

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 10. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 10. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist somit angenommen.

7. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Außerstreitgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Reichshaftpflichtgesetz, das Einführungsgesetz zur Jurisdiktionsnorm, die Jurisdiktionsnorm, die Zivilprozeßordnung, die Exekutionsordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Bundesgesetz über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer, das Liegenschaftsteilungsgesetz, das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Versicherungsvertragsgesetz 1958, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Atomhaftpflichtgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Bundesgesetz über die Bestimmung der Kosten, die einem durch die Bezirksverwaltungsbehörde vertretenen Minderjährigen in gerichtlichen Verfahren zu ersetzen sind, das Gebührenanspruchsgesetz 1975, das Rohrleitungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 1975, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Mietrechtsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Unterhaltsvorschußgesetz 1985, das Rechtspflegegesetz, das Heizkostenabrechnungsgesetz und das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 1997 geändert werden (Erweiterte Wertgrenzen-Novelle 1997 – WGN 1997) (898 und 1002/NR sowie 5602/BR der Beilagen)

8. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 1997 – UrhG-Nov. 1997) (883 und 1001/NR sowie 5603/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

eine Erweiterte Wertgrenzen-Novelle 1997 (Wertgrenzen-Novelle 1997) und


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