Bundesrat Stenographisches Protokoll 634. Sitzung / Seite 69

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Alles in allem: Meine Fraktion ist der Meinung, daß wir global dieser Novelle durchaus zustimmen können. Wir werden keinen Einspruch erheben. – Ich bedanke mich. (Beifall bei der ÖVP.)

13.27

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Josef Rauchenberger das Wort. – Bitte.

13.27

Bundesrat Josef Rauchenberger (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Mit der erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997 sollen insbesondere die zivilrechtlich maßgebenden Wertgrenzen mit Rücksicht auf die Geldwertveränderung entsprechend angehoben werden, wobei auch auf die zu erwartende Euro-Umstellung Bedacht genommen werden soll. Dies gilt auch für die bezirksgerichtliche Wertgrenze.

Mit der vorliegenden Novelle sind Änderungen in so unterschiedlichen Rechtsgebieten wie dem Konsumentenschutzgesetz, dem Rohrleitungsgesetz, dem Rechtsanwaltstarifgesetz, der Exekutionsordnung, der Zivilprozeßordnung, dem Außerstreitgesetz und anderen Gesetzen, wie auch dem Atomhaftpflichtgesetz, verbunden.

Zum zuletzt angesprochenen Gesetz, dem Atomhaftpflichtgesetz, ist anzuführen, daß die in diesem Gesetz endlich vorgesehene Tarifanhebung zwar erfreulich ist, das bestehende Atomhaftpflichtgesetz jedoch als grenzenlos rückständig gilt und deshalb dringend einer grundlegenden Reform bedarf.

Man muß sich vergegenwärtigen, daß dieses Gesetz noch aus einer Zeit stammt, als die Überlegung im Vordergrund stand, die österreichische Atomindustrie zu schützen und zu fördern. Da wir heute erfreulicherweise gänzlich andere Voraussetzungen und politische Zielsetzungen haben, reicht im Atomhaftpflichtgesetz das Anheben von Wertgrenzen auf Dauer absolut nicht aus.

Was wir vielmehr brauchen, ist ein modernes österreichisches Atomhaftungsgesetz. In diesem Zusammenhang gestatte ich mir die Anmerkung, daß die sozialdemokratische Fraktion mit Klubobmann Dr. Kostelka bereits ein neues österreichisches Atomhaftungsgesetz ausgearbeitet hat. Dem diesbezüglichen Entwurf, der völlig auf heutiger Sicht basiert, gingen seitens unseres Koalitionspartners, der ÖVP, bereits positive Signale zu. Es soll die Haftung für Schäden regeln, die durch radioaktive Stoffe verursacht werden.

Die Haftung für die einzelnen Verwender von radioaktiven Stoffen soll dabei entsprechend ihrer Gefährlichkeit gestaffelt werden. Bei Kernanlagen soll hingegen eine Gefährdungshaftung vorgesehen werden, die vom Vorliegen von Verschulden und Rechtswidrigkeit unabhängig sein soll und wobei weiters keine Haftungshöchstgrenzen vorgesehen sind.

Abschließend sei deshalb zu diesem Spezialbereich festgestellt, daß es meines Erachtens dringend erforderlich ist, sich für ein neues, der Zeit entsprechendes, modernes Atomhaftungsrecht auszusprechen, weshalb ich die diesbezügliche Initiative meiner Fraktion sehr begrüße.

Die Anhebung der Wertgrenzen im vorliegenden Atomhaftpflichtgesetz ist für uns daher nur ein vorübergehender, kleiner, bei weitem nicht ausreichender und endgültiger Schritt.

Viel diskutiert im Zusammenhang mit der vorliegenden erweiterten Wertgrenzen-Novelle wurde unter anderem auch eine angebliche Einschränkung des Zugangs zum Obersten Gerichtshof. Nach Kenntnis der Fakten wage ich die Feststellung, daß dies nicht der Fall sein wird. Die diesbezügliche Neuerung bezweckt vielmehr eine spürbare Entlastung des Obersten Gerichtshofes, welche durch seine derzeitige Überlastung schon die Tendenz in sich trägt, den Zugang zum Recht für den Bürger und für die Bürgerin zu erschweren.

Andererseits bedeuten die diesbezüglichen Änderungen in der Zivilprozeßordnung eine sinnvolle Aufwertung der Oberlandesgerichte. Der Sachverhalt ist so, daß die heute geltende Untergrenze, bis zu welcher grundsätzlich der Ausschluß der Anrufbarkeit des Obersten Gerichtshofes ge


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