Bundesrat Stenographisches Protokoll 634. Sitzung / Seite 83

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Wortmeldung den Tagesordnungspunkten ein bißchen voraus, weil ich mich gefreut habe, daß eine langjährige freiheitliche Forderung Aufnahme in einen Gesetzesvorschlag gefunden hat. Es war nämlich unsere Idee, darauf hinzuweisen, daß es bei Schwangerschaft oder Geburt noch während des Studiums oder der Berufsausbildung ein besonderer Härtefall ist, wenn die Familienbeihilfe vorher ausläuft und gesagt wird: Da gibt es jetzt einfach nichts mehr.

Deshalb bin ich sehr froh darüber, daß das nunmehr im Gesetz seinen Niederschlag gefunden hat, obwohl man dazu anmerken muß, daß die Vorgangsweise wieder typisch gewesen ist: Am 1. Oktober 1996 wurde diese Altersgrenze festgelegt, und nach einem Jahr kommt man darauf, daß das leider doch nicht so gut war. In diesem Fall sage ich aber: Besser später als nie.

Leider zeigt sich immer wieder, daß dem Positiven das Negative auf dem Fuß folgt. Auch beim Mutter-Kind-Paß – da haben wir erst heuer eine Herabsetzung des Zuschusses beschlossen – haben wir schon damals darauf hingewiesen, daß aller Wahrscheinlichkeit nach zu erwarten ist, daß die Untersuchungen zurückgehen werden.

Wie es eben so oft in diesem Haus ist – und nicht nur in diesem Haus, sondern auch im Nationalrat –, in dem Moment, in dem wir auf etwas hinweisen, heißt es sofort: Das ist alles nicht wahr, die Freiheitlichen betreiben schon wieder Panikmache, und das ist typisch dafür, daß sie gegen alles und jedes sind. Wie aber ist es jetzt wirklich?

Da steht es: Wie entsprechendes Datenmaterial zeigt, ist die Inanspruchnahme von Mutter-Kind-Paß-Untersuchungen zu Beginn des Jahres 1997 gesunken. Es ist daher – ich kürze das jetzt – notwendig, durch Maßnahmen wie zum Beispiel Informationsschreiben die Eltern zu motivieren, die im Bereich der Vorsorgemedizin wichtigen Mutter-Kind-Paß-Untersuchungen im größtmöglichen Ausmaß in Anspruch zu nehmen. – Das ist auch völlig in Ordnung, aber das haben wir bereits vorher gewußt.

Und was passiert jetzt? – Jetzt glauben Sie wieder, Sie könnten mit Informationen die Leute dazu bringen, zu den Untersuchungen zu gehen. Ich sage Ihnen, es wird genau das gleiche geschehen wie letztes Mal: Sie werden damit kein Durchkommen finden. Sie werden dem Familienlastenausgleichsfonds viel Geld entziehen, um die Eltern zu informieren und anzuschreiben, aber es wird nichts bringen.

Von uns gibt es im Nationalrat einen Abänderungsantrag, in dem wir festgestellt haben, daß es offensichtlich tatsächlich eine Motivation wäre, einen höheren Geldzuschuß für die Mutter-Kind-Paß-Untersuchung, auf drei Teile aufgeteilt, zu gewähren. Dem sind Sie selbstverständlich wieder nicht gefolgt. Ich bin gespannt, wann dieser Vorschlag von Ihnen kommen wird und Sie das als Ihre eigene Idee verkaufen werden. Aber so wie jetzt wird es sicherlich nicht funktionieren.

Da sollte man sich einmal überlegen, welchen Kostenfaktor die Krankheiten bedeuten, die an Kindern nicht rechtzeitig erkannt worden sind und später wahrscheinlich einen höheren Aufwand erfordern werden, nämlich dann, wenn die Behandlung jener Krankheiten nötig wird, die wahrscheinlich kostengünstig zu verhindern gewesen wären, wenn man sie rechtzeitig erkannt hätte.

Weiters hat sich der Familienausschuß mit der Schulbuchlade beziehungsweise der Wiederverwendung von Schulbüchern befaßt. Wir haben immer gesagt: Führen wir die alte Schulbuchlade wieder ein, weil sie auf jeden Fall günstiger ist als jedes Jahr die Herausgabe eines neuen Buches, da noch dazu das Lernziel ja auch damit nicht genügend erreicht wird. Wir wissen, wie einfach es ist, wenn die Kinder in ein Buch hineinschreiben können. Man merkt sich nur die Hälfte dessen, das man sich merkt, wenn man es mit eigener Hand aufschreiben muß.

Künftig gibt es nur noch einen generellen Selbstbehalt. Es ist nicht mehr so, daß die wiederverwendeten Bücher in Abzug gebracht werden und für die neu angeschafften der Selbstbehalt bezahlt wird, den Sie mit dem Strukturanpassungsgesetz geschaffen haben, sondern jetzt wird ein genereller Selbstbehalt eingehoben. Sie schreiben zwar dann, das komme der Schule und den Unterrichtsmitteln zugute, aber Tatsache ist, daß dies neuerlich eine Belastung für die Eltern ist. Denn sie können nicht mehr von dem ausgehen, was sie tatsächlich anschaffen müssen, sondern das ist eben ein Generalbetrag, der gleichmäßig auf alle verteilt wird.


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