Bundesrat Stenographisches Protokoll 634. Sitzung / Seite 84

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Zum Abschluß möchte ich Ihnen etwas zur Administration sagen. Ich glaube nicht, daß das so funktionieren wird, wie Sie sich das vorstellen. Sie schreiben nämlich: Am Ende des Kalenderjahres müssen die Schüler bekanntgeben, welche Bücher sie zur Wiederverwendung bereitstellen werden.

Bei der heutigen Schulbuchqualität ist wirklich sehr schwierig zu prognostizieren, ob ein Buch auch bei einigermaßen pfleglicher Behandlung bis Juni nicht schon auseinandergefallen sein wird. Ich kenne viele Bücher, die – obwohl mit ihnen keine Schneeballschlachten oder sonstiges veranstaltet wurden – allein schon durch den täglichen oder mehrmals in der Woche erfolgenden Gebrauch auseinandergefallen sind. Wenn Sie das schon so regeln wollen, dann machen Sie es doch auf diese Weise: Am Ende des Schuljahres gibt der Schüler die Bücher ab, die er nicht mehr braucht, und im Herbst können sie dann von neuem ausgegeben werden. Niemand kann mir sagen, daß das administrativ nicht zu regeln wäre. (Bundesrat Meier: Die neuen muß man aber schon vorher bestellen!)

Sie können ja sagen: bis Juni. Einigen wir uns darauf, daß bis Anfang Juni jeder wissen muß, welches Buch er hergibt und welches er behält. (Bundesrat Meier: Das ist fast zu kurz für die Bestellung!) Aber schon im Dezember zu sagen, welches Schulbuch hergegeben werden wird, ist wirklich schwierig.

Daher muß ich Ihnen sagen: Schon allein aufgrund der Punkte, die ich jetzt angesprochen habe – obwohl ich über die Gewährung der Familienbeihilfe in Ausnahmefällen bis zum 27. Lebensjahr wirklich sehr glücklich bin –, müssen wir gegen diesen Beschluß des Nationalrates Einspruch erheben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.35

Präsident Dr. Günther Hummer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Walter Grasberger. Ich erteile es ihm.

14.35

Bundesrat Ing. Walter Grasberger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe den Ausführungen von Frau Kollegin Mühlwerth sehr aufmerksam zugehört und denke, daß es die Familienpolitik der Bundesregierung – insbesondere dort, wo sie von der Österreichischen Volkspartei geprägt ist – am wenigsten nötig hat, Ratschläge der Freiheitlichen einfließen zu lassen.

Ich möchte Ihnen weiters sagen, daß auch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, das kürzlich ergangen und in dem klar zutage getreten ist, daß die Familienbesteuerung in der jetzigen Form vom Verfassungsgerichtshof so nicht gebilligt wird, ein Erfolg der Familienpolitik der Volkspartei in der Regierung ist. Das möchte ich gleich eingangs hier feststellen.

Daß die Familienbeihilfe in Ausnahmefällen bis zum 27. Lebensjahr gewährt wird, wenn die Berufsausbildung – insbesondere im Fall eines Studiums – wegen Geburt oder Schwangerschaft nicht vor dem 26. Lebensjahr abgeschlossen werden kann, ist meiner Ansicht nach eine Selbstverständlichkeit im Sinn der Gleichheit und im Sinn von mehr Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern.

Ich denke, daß mit dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates zum Familienlastenausgleichsgesetz 1967 nicht nur öffentliche Mittel in Blickrichtung der Weiterverwendung von Schulbüchern eingespart werden, sondern daß – an dieser Stelle möchte ich näher aufs Schulbuch eingehen – damit auch der Wert des Schulbuches und der Wert des Buches an sich weiter gesteigert worden ist. Persönlich habe ich stets Probleme damit, ein Buch wegzuwerfen. Denn ein Buch kann einem tatsächlich so etwas wie ein Freund und Lebensbegleiter werden. (Demonstrativer Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Mag. Gudenus: Das ist es, ganz richtig!)

Die Wiederverwendung von Schulbüchern – da darf ich wiederum Bundesminister Martin Bartenstein als einen maßgeblichen Initiator dieser gesetzlichen Veränderungen anführen –, die nun schon seit einiger Zeit wieder ermöglicht wird, ist sicherlich auch eine erzieherische Maßnahme. Ich denke, es ist nicht nur eine erzieherische Maßnahme für die jungen Menschen, son


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